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Neue Karenz-Regel für vollen Anspruch involviert beide Elternteile

Die volle Karenz gibt es nur noch bei Väter-Beteiligung.
Die volle Karenz gibt es nur noch bei Väter-Beteiligung. ©Canva (Sujet)
Künftig kann die volle Karenz nur noch genutzt werden, wenn sich beide Elternteile beteiligen. Mütter oder Väter müssen demnach jeweils mindestens zwei Monate die Karenz wahrnehmen, sonst verfallen zwei der 24 Monate.

Das sieht ein Beschluss des Nationalrats vor, der Mittwochabend von Koalition und NEOS getroffen wurde. Geändert wurden auch die Regeln zur Freistellung pflegender Angehöriger.

Volle Karenz nur noch bei Väter-Beteiligung

Hauptthema in der Debatte war freilich die - von der EU angestoßene - Änderung der Karenzregeln. VP-Mandatarin Tanja Graf argumentierte, dass niemandem etwas weggenommen werde sondern die Zeit einfach anders aufgeteilt werde. Das sahen SPÖ und FPÖ anders. SP-Mandatarin Petra Wimmer argumentierte, dass Väter ja vielfach in Karenz wollten, dies jedoch nicht könnten. FP-Frauensprecherin Rosa Ecker beklagte eine Belastung der Väter.

Dass es mit der Änderung zu einer höheren Väterbeteiligung kommen wird, kann sich Ecker nicht vorstellen. Graf geht hingegen davon aus, umso mehr als auch der Familienzeitbonus, den Väter lukrieren, die gleich nach der Geburt bei der Kinderbetreuung einsteigen, verdoppelt wird. Auch unterstrich sie, dass Alleinerziehenden die zwei Monate nicht gestrichen würden.

Elternteilzeit wird bis zum achten Lebensjahr ausgeweitet

Grünen-Klubvize Meri Disoski ärgerte sich über die FPÖ als "Herdprämien"-Partei. Der Koalition gehe es hingegen darum, dass sich Väter möglichst früh und gerecht bei der frühkindlichen Sorgearbeit beteiligen und sich nicht vor der Verantwortung drücken. Gleichzeitig betonte sie, dass die Elternteilzeit bis zum achten Lebensjahr ausgeweitet werde.

Zuspruch kam von den NEOS, auch wenn nach Ansicht des Abgeordneten Michael Bernhard lange zu wenig weitergegangen sei. Als weiteren Schritt wünscht er sich einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag.

Verbesserungen bei pflegenden Angehörigen

Zweiter Teil des Gesetzespakets waren Verbesserungen für pflegende Angehörige. Künftig können Personen auch dann zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn diese nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit ihnen leben. Außerdem soll es eine Freistellung zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt geben, auch wenn diese keine Angehörigen sind.

(APA/Red)

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