AA

Neue Hausordnung in Wiener Spitälern

Der Ärger über Krankenbesuche durch Großfamilien ist immer wieder groß in Wiener Spitälern. Jetzt gibt es eine gesetzliche Regelung, die dem Krankenhauspersonal die Möglichkeit in die Hand gibt, im Ernstfall einzuschreiten.

Ab sofort gilt in den Wiener Spitälern eine neue Hausordnung, die Patientenrechte und -pflichten regelt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage des Krankenbesuchs, die bereits Bürgermeister Michael Häupl (S) wiederholt als potenziellen Konfliktherd angesprochen hatte. So lautet die Unterschrift eines der Piktogramme, das den Patienten und Gästen die neue Hausordnung näher bringen soll: “Kein Besucherandrang im Krankenzimmer.”

Das dazugehörige Piktogramm zeigt zwölf durchgestrichene Knubbelmännchen. Ein weiteres weist darauf hin: “Keine Belästigung anderer PatientInnen durch Lärm”. Unter anderem wird in der Hausordnung, deren Kernelemente via Infoblatt neben Deutsch auch in Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch ausliegen, darauf verwiesen, dass Krankenbesuche nur während der festgesetzten Besuchszeiten erfolgen können. Auch kann die Zahl der Besucher pro Patient begrenzt werden, wofür das jeweils diensthabende Personal und die Krankenhausleitung verantwortlich zeichnen.

“Für uns ist wichtig, dass in den Spitälern der Stadt Wien ein vernünftiger Umgang miteinander gepflogen wird – vonseiten des Spitals genauso wie vonseiten der Patienten und von ihren Angehörigen”, betonte der KAV-Generaldirektor Wilhelm Marhold am Mittwoch in einer Aussendung. Neben den Pflichten regelt die neue Hausordnung allerdings auch die Rechte der Patienten. So heißt es dort unter anderem: “Sie haben das Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen” und “Sie haben das Recht auf möglichst ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt”.

Weitere Themengebiete sind das Recht auf rücksichtsvolle Behandlung, umfassende Information, Einsichtnahme in die Krankengeschichte oder auch auf Vertraulichkeit und darauf, sich zu beschweren. Geschenke an das Personal sind hingegen nicht erlaubt.

Ebenso gesondert wird auf die “rauchfreie Zone Krankenhaus” verwiesen. “Ausnahmen sind nur mit Bewilligung des Abteilungsvorstandes (Primararzt) in den dafür vorgesehenen Räumen bzw. im Garten (soweit vorhanden) möglich”, heißt es in der Hausordnung.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Neue Hausordnung in Wiener Spitälern
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen