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Neue Gesetze treten mit 1.1.2003 in Kraft

Mit dem 1. Jänner 2003 treten Gesetze in Kraft, die mehr oder weniger einschneidende Veränderungen bringen. Eine Neuerung ist die Abfertigung für alle Arbeitnehmer

Bisher sind nur etwa 15 Prozent von ihnen in den Genuss einer Abfertigung gekommen. Neu ist auch: Die Abfertigung auch bei Selbstkündigung.

Der Anspruch auf Abfertigung entsteht nach einem Probemonat. Der Nachteil der neuen Regelung: Durch relativ niedrige Dienstgeberbeiträge (1,53 Prozent der Bruttolohnsumme) wird der im alten System vorgeschriebene Maximalanspruch nicht wie bis jetzt nach 25 Jahren, sondern vermutlich frühestens nach 37 Jahren erreicht.

In vielen Branchen dürfen sich die Beschäftigten kommendes Jahr über zumindest ein wenig mehr im Lohnsackerl freuen. Die Lohnabschlüsse liegen nämlich großteils über der prognostizierten Inflationsrate von 1,4 Prozent.

Die rund zwei Millionen Pensionen werden mit 1. Jänner um 0,5 Prozent angehoben. Dazu gibt es eine Einmalzahlung in der Höhe von 1,5 Prozent, aufgeteilt auf 14 Auszahlungen.

Zuwanderer brauchen, wenn sie über einen längeren Zeitraum in Österreich bleiben wollen, innerhalb von vier Jahren den Nachweis einer Deutsch- und Landeskundeprüfung. Neuzuwanderer, die mehr als sechs Monate im Land bleiben wollen, müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen.

Auf Führerschein-Neulinge (betroffen sind die Gruppen A, B, L17) kommt die Mehr-Phasen-Ausbildung zu. Um das begehrte rosa Papier zu behalten, müssen nach der Fahrprüfung weitere Übungen absolviert werden.

Bahn fahren wird teurer, dafür gibt es zahlreiche neue Verbindungen in die östlichen Nachbarländer. Briefe und Pakete sollen ab Sommer teurer werden.

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