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Neue Flächenwidmung

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Für bestimmte Gebiete im 18. und 19. Bezirk wurde ein Entwurf eines Flächenwidumung- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7623) ausgearbeitet. Von Donnerstag, dem 14. April bis Freitag, dem 27. Mai liegt der Plan zur Einsicht in der Magistratsabteilung 21 A auf.

Genauer beinhaltet der Plan das Gebiet zwischen Agnesgasse, Krottenbachstraße, Zuckerkandlgasse, Muchagasse, Linienzug a-b, Neustift am Walde, Pötzleinsdorfer Höhe, Sommerhaidenweg, Ludwig-Gruber-Weg, Neustift am Walde, Linienzug c-d, und Salmannsdorfer Höhe im 18. und 19. Bezirk, Kat. G. Neustift am Walde, Salmannsdorf und Obersievering.

Einsicht nehmen

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von Donnerstag, dem 14. April bis Freitag, dem 27. Mai 2005 in der Magistratsabteilung 21 A (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West), 1., Rathausstraße 14-16, Planungsauskunft Wien (1. Stock, Tel. 4000/8840) jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 27. Mai 2005 auch in der Bezirksvorstehung für den 18. Bezirk, 1180 Wien, Martinstraße 100 und im 19. Bezirk, 1190 Wien, Gatterburggasse 14 während der dortigen Amtsstunden möglich.

Stellungnahme möglich

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form, bitte mit Angabe der unten angeführten Plannummer, an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über alle eingelangten Stellungnahmen wird dem Gemeinderat berichtet, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 A, 1082, Rathausstraße 14-16 (1. Stock), erwerben und zwar Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr.

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