Knapp zwei Wochen vor der nächsten EU-Erweiterung haben sich einer Brüsseler Übersicht zufolge noch nicht alle Länder endgültig festgelegt. Der Trend geht aber in Richtung einer Öffnung der Arbeitsmärkte in den neuen Mitgliedstaaten für Bulgaren und Rumänen, während Deutschland und die meisten anderen älteren EU-Staaten eher auf Übergangsfristen setzen, wie am Mittwoch in Brüssel bekannt wurde.
Bereits nach der Erweiterung um zehn Staaten am 1. April 2004 hatten viele EU-Länder den Zugang der Neu-Bürger zu ihren Arbeitsmärkten beschränkt. Die Beitrittsverträge sehen Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren vor, was etwa Deutschland und Österreich voll nutzen wollen. Die acht osteuropäischen Neumitglieder setzten sich hingegen für eine vollständige Freizügigkeit ihrer Arbeitnehmer in der gesamten EU ein.
Die Neu-Mitglieder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien und Tschechien haben nach Angaben aus Brüssel bereits entschieden, ihre Arbeitsmärkte für Bulgaren und Rumänen zu öffnen. Das gleiche gilt für Finnland. Dagegen wollen Deutschland, die Niederlande und Österreich die gleichen Regeln anwenden wie bei der Beitrittsrunde von 2004. Irland und Großbritannien, die ihre Arbeitsmärkte damals öffneten, haben für dieses Mal bereits Beschränkungen beschlossen.
Bulgarien und Rumänien haben noch nicht entschieden, ob sie ihre Arbeitsmärkte für Bürger aus Ländern mit Zugangsbeschränkungen im Gegenzug ebenfalls schließen. Sie können dies tun, doch ist dies wegen des höheren Wohlstands in den alten EU-Staaten von geringerer Bedeutung. EU-Arbeitskommissar Vladimir Spidla hatte sich mehrfach für eine rasche Öffnung der nationalen Arbeitsmärkte eingesetzt. Dies wirke sich positiv auf Wirtschaft und Beschäftigung aus.