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Neue Details im Missbrauchsfall

©AP
Im Missbrauchs-Fall von Amstetten haben die Ermittler Details zum Kerker bekanntgegeben, in dem Elisabeth F. von ihrem Vater jahrelang festgehalten und missbraucht wurde.

Josef F. baute 1978 einen Zubau, dabei war der Verliesbereich bereits sechs Jahre vor dem Beginn von Elisabeths Martyrium eingeplant. Die ersten Jahre verbrachte die Tochter in einem etwa 35m² großen Bereich unterm Altbau.

Der erste Zugang war mit einem Betonklotz blockiert und umfasste außerdem eine Stahl- und eine Absperrtür. Er dürfte als Eingang zum ersten, ursprünglichen Teil des Verlieses gedient haben, der sich direkt unter dem Altbauteil des Hauses befindet. Dort habe die Tochter die ersten Jahre verbracht, so Polzer. Als die Kinder zur Welt kamen, habe Josef F. das Geheimverlies Schritt für Schritt erweitert. Insgesamt war das Gefängnis mit acht versperrbaren Türen und elektronisch gesichert.

Laut Polzer stammt der Altbau des Hauses des Verdächtigen aus etwa 1890. Schon 1978 wurden Pläne für den L-förmigen Zubau eingereicht, wobei der Verliesbereich offenbar damals schon geplant und im Zuge der Bauarbeiten mit umgesetzt wurde. Die Ermittlungsarbeiten am Tatort werden in dieser Woche abgeschlossen.

Weiters werden Befragungen im Umfeld des Verdächtigen geführt. Insgesamt mehr als 100 Mieter wohnten im Lauf der Jahre in dem Mehrparteienhaus des Verdächtigen. Es gehe darum, das Privatleben des 73-Jährigen zu rekonstruieren.

Neuigkeiten gab es am Montag auch von der Tochter von Elisabeth F., die im Krankenhaus in Amstetten behandelt wird und deren Einlieferung die Aufdeckung des Falles ins Rollen gebracht hatte. Ihr Zustand habe sich “Gott sei Dank gebessert und leicht stabilisiert”, sei aber nach wie vor ernst, hieß es von ihren Ärzten.

Justizministerin Berger sagte unterdessen zu der am Fall Amstetten entflammten Diskussion über die Bestrafung von Sexualverbrechern, sie sei nicht generell gegen Strafverschärfungen, sehe darin aber “kein Allheilmittel”. In der “ZIB 2” am Montag meinte Berger, man sollte es sich nicht zu leicht machen, und sich zurücklehnen, nachdem man Strafrahmen erhöhe. Das werde gerade diese Art Täter nicht abschrecken.

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