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Neue Bestimmungen für Radfahrer ab 1. Mai

Dadurch müssen auch rund 5 Millionen Fahrrädern nachträglich mit Reflektoren und geeigneten Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet werden.

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen beginnt auch wieder die Fahrradsaison. Wer sich jetzt einen neuen Drahtesel zulegen will sollte darauf achten, dass dieser bereits den Bestimmungen der neuen Fahrradverordnug entspricht. Diese tritt am 1. Mai 2001 in Kraft.

Jedes neu verkaufte Fahrrad muss eine Beleuchtung und Reflektoren auf den Speichen oder Reifen sowie auf den Pedalen haben. Außerdem brauchen alle Fahrräder einen weißen Rückstrahler, damit sie auch dann für den Gegenverkehr erkennbar sind, wenn der Scheinwerfer zu schwach ist oder gar nicht leuchtet. Aber auch jeder gebrauchte Drahtesel muss in den nächsten zwei Jahren, also bis zum 1. Mai 2003, den neuen Regelungen angepasst werden.

Damit wurde eine Nachrüstbestimmung geschaffen, die eine nachträgliche Ausstattung von rund 5 Millionen Fahrrädern in Österreich mit Reflektoren und geeigneten Beleuchtungseinrichtungen verlangt. Bei Tag und guter Sicht dürfen Radfahrer in Zukunft allerdings ohne Beleuchtungsanlage unterwegs sein. „Mit dieser Ausnahme wollte man vor allem Besitzern von Mountain-Bikes und Rennfahrrädern entgegenkommen”, heißt es beim ÖAMTC. Im Interesse der Verkehrssicherheit empfiehlt der Klub aber generell, die Lichtanlage montiert zu lassen.

Ebenfalls durch die neue Verordnung geregelt werden mehrspurige und elektrisch angetriebene Fahrräder sowie Kindersitze für Fahrräder. Außerdem entfallen die länderweise umständlichen Genehmigungspflichten für Fahrradanhänger.

Kontakt: Martina Wolf

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