Eine Reihe von Bildungsmaterien hat am Freitag den Nationalrat passiert. Dazu zählten neue Regeln für die Neue Oberstufe sowie die Überführung von Schulversuchen im Bereich E-Learning in das Regelschulwesen. Auch die Einbeziehung der Jahresleistung in die Matura-Note wurde dauerhaft gesetzlich verankert.
Beschlossen wurde auch ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts. Im Zentrum steht die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau. Diese sollen an die Eltern kostengünstig bzw. bei finanzschwachen Familien gratis abgegeben.
Neue Oberstufe wird geändert
Die Neue Oberstufe an den Schulen wurde wieder einmal geändert, noch bevor sie vollständig in Kraft getreten ist. Die neuen Regelungen zum Aufsteigen in der umbenannten "Semestrierten Oberstufe" sehen vor, dass ein Schüler mit einem "Nicht genügend" oder einer Nichtbeurteilung im Semesterzeugnis in einem Fach, das auch in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist, jedenfalls aufsteigen darf. Bisher galt das auch bei zwei Fünfern.
Semesterprüfungen dürfen bei einem Fünfer nur noch ein- statt bisher zweimal wiederholt werden, die Zeiträume für die Prüfungen sind zentral vorgegeben und ein Mitschleppen von Fünfern bis zum Schulabschluss soll nicht mehr möglich sein. Schulen, die die Neue Oberstufe bereits anwenden, können bei den alten Regeln bleiben.
(APA/red)