Neue Benimmregeln für Mallorcas Inselhauptstadt Palma

Die Regeln haben hauptsächlich das Alltagsleben im Stadtgebiet im Visier, treffen aber auch Touristen auf der beliebten Urlaubsinsel. Bei der Maßnahme gehe es darum, die Leute zu erziehen, sagte Bürgermeister Jaime Martínez bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.
Aktion scharf bei Elektrorollern
Besonders Fahrer von Elektrorollern müssen sich umstellen. Künftig ist das Tragen eines Sturzhelms Pflicht genauso wie eine Haftpflichtversicherung, die mindestens 120.000 Euro abdeckt. Wer ohne erwischt wird, zahlt 90 bzw. 600 Euro Strafe. Roller und auch Fahrräder dürfen künftig in Tempo-40-Gebieten fahren - im Falle der Roller aber nur mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Vorschriften sollen Anfang 2025 in Kraft treten
Nach einer 40-tägigen Einspruchsfrist treten die Regeln demnach kurz nach dem Beginn des neuen Jahres in Kraft. Er habe den Zuspruch eines Großteils der Bevölkerung für die neuen Regeln, so Martínez. Bei Verstößen, die Minderjährige oder ärmere Personen verüben, wolle man ein Auge zudrücken. In diesem Sinne soll das Aufgebot der Ortspolizei im kommenden Jahr um 135 Beamte erhöht werden.
Kampf den Campern
Auch das Schlafen und Leben in Wohnwagen soll Einheimischen und allen anderen, die sich die hohen Mieten nicht mehr leisten können oder wollen, nicht mehr erlaubt sein. Das bezeichnete der Bürgermeister schon in der Vergangenheit als menschenunwürdig. Das Betreten der geparkten Camper ist künftig nur noch in Notfällen erlaubt, nicht aber zum Schlafen. Wegen der hohen Miet- und Immobilienpreise auf Mallorca gibt es eine Wohnungskrise. Viele Menschen können sich trotz Vollzeitjob keine Miete leisten. Das Rathaus wolle in den Fällen die Personen an das Sozialamt verweisen.

Kleinere Gruppen bei Stadtführungen
Für Urlauber ist die neue Bestimmung zu Stadtführungen interessant. Die Stadtführer müssen künftig lizenziert sein, die Gruppen dürfen 20 Personen nicht überschreiten. Lautsprecher oder Megafone sind verboten.
Aus für Hütchenspieler und Saufgelage
Das Rathaus will auch gegen die Hütchenspieler vorgehen, die Jahr für Jahr Touristen betrügen. Die Strafen für das betrügerische Glücksspiel betragen nun zwischen 31.000 und 450.000 Euro. In Sachen Alkohol heißt es lediglich, dass der Konsum durch Minderjährige sowie Saufgelage in Menschenmassen verboten seien. Das war jedoch schon vorher der Fall.
(APA)