Darin werden auch wesentliche Forderungen der Arbeiterkammer (AK) zum Schutz der Wohnungskäufer berücksichtigt sein. Das betrifft Absicherungen für Käufer durch Bank- oder Fertigstellungsgarantien gegen Verteuerungen bei Konkurs eines Bauträgers oder einen geplanten Haftungsrücklass in der Höhe von drei Prozent, teilte die AK am Montag mit.
Ein Haftungsrücklass wird als Sicherstellung für den Fall einbehalten, dass der Auftragnehmer die ihm aus der Gewährleistung obliegenden Pflichten nicht erfüllt. Auch die Aufklärungspflichten von Treuhändern gegenüber den Käufern sollen verschärft werden, so die AK am Montag.
Die AK hatte im heurigen Frühjahr in einer Studie vor gesetzwidrigen Klauseln in Bauträgerverträgen für Neubau-Eigentumswohnungen gewarnt und eine Gesetzesänderung verlangt. Anlass für mehr Schutz für die Wohnungskäufer war für die AK auch der Konkurs eines großen privaten Bauträgers in Wien, durch den Wohnungskäufer zu Schaden gekommen sind.