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Neu mit 2018: Neue Kfz-"Pickerl"-Vorschriften und eCall-Systeme in Neuwagen

Mit 2018 kommen neue Regelungen zum Kfz-Pickerl.
Mit 2018 kommen neue Regelungen zum Kfz-Pickerl. ©APA
Mit 2018 gelten für Autofahrer neue Toleranzfristen bei der "Pickerl"-Untersuchung (§57a-Überprüfung). Ebenso ab dem Frühjahr müssen Neuwagen über das eCall-System verfügen

Das eCall-System gibt nach einem Unfall automatisiert einen Notruf ab, die Fahrzeuge werden per GPS geortet. Ab 31. März müssen alle neu genehmigten Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht über ein eCall-System verfügen.

Neue §57a-Vorschriften für das Pickerl ab 2018

Zu den Neuerungen im Verkehrsbereich zählen nach Angaben des ÖAMTC außerdem die neuen §57a-Vorschriften. Diese treten mit 20. Mai in Kraft. Neu für alle ist, dass Fahrzeuge bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab der Überprüfung verwendet werden dürfen. Der letzte Tag muss am Prüfbericht angeführt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde die Zulassung umgehend aufheben.

Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis kann die Pickerlüberprüfung ab Mai drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für “normale” Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat.

Mopedführerschein wird ab 1. März 2018 am Computer stattfinden

Voraussichtlich ab 1. März 2018 wird laut ÖAMTC die Prüfung für den Mopedführerschein am Computer abgewickelt. Anstatt des bisherigen schriftlichen Tests sind die Fragen dann am PC zu beantworten. Bestanden hat, wer 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet. Damit findet eine weitere Angleichung der Erteilungsvoraussetzungen für die Mopedklasse an jene für andere Führerscheinklassen statt.

(APA/Red)

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