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NEOS orten "Überwachungsfantasien" bei Bildungsdokumentation

Martina Künsberg Sarre befürchtet eine missbräuchliche Daten-Verwendung.
Martina Künsberg Sarre befürchtet eine missbräuchliche Daten-Verwendung. ©APA
Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes stößt bei den NEOS auf Widerstand.

Sie kritisieren, dass Daten zum Bildungsverlauf (neben dem Namen u.a. Erst- und Umgangssprache, Schulpflichtverletzungen, Schulerfolg) künftig 60 statt bisher 20 Jahre gespeichert werden sollen. "Damit wird eine lückenlose Datensammlung vom Kindergarten bis zur Pension geschaffen", ortet Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre "Überwachungsfantasien".

Künsberger Sarre befürchtet missbräuchliche Daten-Verwendung

"Diese Datenerhebung im großen Stil ist unverhältnismäßig", warnte Künsberg Sarre gegenüber der APA im Vorfeld der heutigen Tagung des Bildungsausschusses, bei der die Regierungsvorlage zum neuen Bildungsdokumentationsgesetz auf der Tagesordnung steht. Sie sieht durch die "enorme Datenmenge" die Gefahr missbräuchlicher Verwendung. De facto werde eine lebenslange Bildungsaufzeichnung eingeführt, bei der jeder Abfall vom Leistungsniveau für die nächsten 60 Jahre einsehbar gemacht werde. Außerdem soll künftig auch mit Personenbezug gespeichert werden, wenn einem Schüler aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) attestiert wird, und Bildungseinrichtungen sollen zum Erstellen von Schüler- und Studentenausweisen mit biometrischen Gesichtsbildern Zugriff auf die zentrale Passdatenbank bekommen.

Vor Beschluss einer so weitreichenden Ausweitung der Datenspeicherung, von der mit Kindern zudem besonders schutzbedürftige Personen betroffen seien, brauche es jedenfalls eine fertige Datenschutzfolgeabschätzung, fordern die NEOS. Deren Fehlen hat u.a. auch die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works bereits bemängelt. Für Künsberg Sarre stellt sich die Frage, welche Institution unter welchen Kriterien und zu welchem Zweck Statistiken erstellen darf, was davon öffentlich gemacht werden muss und wer daraus Nutzen ziehen kann.

(APA/Red)

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