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NEOS fordern weiter Liveübertragung von U-Ausschüssen

NEOS-Fraktionsführer Shetty will einen Fristsetzungsantrag für Liveübertragungen einbringen.
NEOS-Fraktionsführer Shetty will einen Fristsetzungsantrag für Liveübertragungen einbringen. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Archivbild)
Weiterhin drängen die NEOS auf die öffentliche Übertragung von Untersuchungsausschüssen.
COFAG-U-Ausschuss: Antrag für weitere Unterlagen abgelehnt
Arbeitsplan und Ladungslisten der U-Ausschüsse fixiert

In der Nationalratssitzung am Mittwoch wollen sie einen Antrag für die Liveübertragung von U-Ausschüssen stellen, der eine Frist festlegt. Yannick Shetty, ein Abgeordneter der NEOS, kritisierte die "Ankündigungspolitik" der türkis-grünen Regierung in Bezug auf Liveübertragungen. Bisher gab es nämlich keine ernsthaften Bestrebungen, diese umzusetzen. Vorher hatten sich alle Parteien dafür ausgesprochen.

NEOS-Fraktionsführer Shetty appelliert Antrag zu Liveübertraung von U-Ausschüssen zu unterstützen

"Leere Worthülsen, denen keine Taten folgen. Das kennen wir gerade von der ÖVP nur allzu gut, vor allem, wenn Wahlen anstehen", schoss Shetty, NEOS-Fraktionsführer in den U-Ausschüssen zur COFAG sowie zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch", vor allem gegen die Volkspartei. Zunächst verband die ÖVP die Liveübertragung mit einer umfassenden Reform des U-Ausschussrechts. Im November zeigte die Volkspartei jedoch ihre Bereitschaft, das Thema Übertragung auch separat anzugehen. Shetty appellierte an die anderen Fraktionen, den Antrag zu unterstützen. Laut den NEOS muss dieser bis zum 1. März in einem Ausschuss behandelt werden. Die Befragungen des COFAG-Ausschusses beginnen bereits am 6. und 7. März.

Shetty erhofft sich von der Liveübertragung statt einer "Schlammschlacht" Transparenz. Dadurch könnten Bürgerinnen und Bürger erkennen, welche Parteien sich wirklich um Aufklärung bemühen und welche nur politisches Kleingeld suchen. Es ist wichtig, schutzwürdige Interessen zu berücksichtigen. Nach Anhörung der Parteien, der Verfahrensrichterin und des Verfahrensanwalts wird der Vorsitzende darüber entscheiden, ob solche Interessen vorliegen sollten.

(APA/Red)

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