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NEOS beschließen "schwedisches" Pensionsmodell

Pensionsantritt soll ab 61 frei wählbar sein
Pensionsantritt soll ab 61 frei wählbar sein
Ihrer seit Wochen laufenden Kampagne entsprechend beschließen die NEOS heute bei ihrer Mitgliederversammlung in Innsbruck ein neues Pensionsmodell. Geht es nach den Vorstellungen der Antragssteller Claudia Gamon und Gerald Loacker, sollte künftig in Österreich der Pensionsantritt ab 61 frei gewählt werden können. Je später man geht, umso höher soll der Ruhensbezug sein.

An sich bekennen sich die NEOS durchaus zur öffentlichen Sozialversicherung, die sie Rückgrat des sozialen Zusammenhalts nennen. Wie das System aber derzeit da stehe, sei es “schrottreif”. Die Altersversorgung der heute Jungen sei ungewiss. Daher sei es Zeit für eine “nachhaltige, generationengerechte und mutige Neuaufstellung”.

Sonderrechte sollten dabei entsorgt werden. Weder sehen die NEOS ein, dass die Umstellung auf ein einheitliches System für Beamte, speziell in den Ländern, noch Jahrzehnte dauert noch akzeptieren sie die so genannten Luxuspensionen von der Nationalbank über Kammern und Gewerkschaften bis hin zu staatseigenen Betrieben. Eine Pension über der ASVG-Höchstgrenze sei eine Luxuspension und habe in einem öffentlich finanzierten System keinen Platz.

Das NEOS-eigene Pensionskonzept, die so genannte “enkelfitte Flexipension”, wiederum sei so nachhaltig und verlässlich, dass es kommenden Generationen ein guter Begleiter sein werde. Immerhin sei es auch schon erprobt, nämlich in Schweden.

Von dort haben die NEOS auch die Idee des flexiblen Pensionsantritts übernommen. Die Höhe des Ruhensbezugs soll dabei der Höhe der eingezahlten Beiträge entsprechen. Die Summe wird auf die Lebenserwartung heruntergebrochen und ergibt dann die monatliche Leistung. Was die Verzinsung am Pensionskonto angeht, soll sich diese an der wirtschaftlichen Entwicklung orientieren.

Aufgegriffen wird von den NEOS auch das Modell des Pensionssplittings, das deutlich aufgewertet würde. Demnach würden die Beiträge von Eltern für zehn (bis maximal 15) Jahre automatisch (und nicht mehr auf Antrag) zwischen den beiden Partnern aufgeteilt, wenn sie sich nicht einvernehmlich dagegen entscheiden.

Nicht ganz überraschend bei den NEOS dürfen in ihrem Konzept zweite und dritte Pensionssäule nicht fehlen. Verlangt wird in dem Leitantrag eine “deutliche Stärkung” von betrieblicher und privater Vorsorge. (APA)

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