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Nena muss rund 240.000 Euro zahlen

Die Pop-Sängerin Nena muss ihrer ehemaligen Managementfirma rund 240.000 Euro zahlen. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht am Montag.

Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom Oktober 2006. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, handelt es sich bei der Summe um Zahlungen aus einem Managementvertrag von 2003 bis zu dessen Kündigung durch Nena. Eine Revision ist nicht möglich (Az. 5U 198/06).

Noch nicht entschieden ist dagegen über die Frage, ob die Kündigungen aus den Jahren 2005 und 2006 wirksam sind. Dies könnte sich auf weitere Zahlungen auswirken. Ursprünglich sollte der Vertrag bis zum Sommer 2008 gelten. Als Grund für die Kündigung habe Nena das Verhalten eines Beraters der Managementfirma genannt. Dieses Verhalten mache es aus ihrer Sicht unmöglich, die Zusammenarbeit fortzusetzen. Die Managementfirma hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Über diesen Streit will das Landgericht Hamburg in einer eigenen Beweisaufnahme verhandeln. Nach Angaben der Sprecherin vom Montag steht ein Termin dafür aber noch nicht fest.

Die 47 Jahre alte Nena hatte ihre Karriere vor rund 25 Jahren begonnen. Mit Titeln wie “99 Luftballons“ oder „Irgendwie, irgendwo, irgendwann“ feierte sie zahlreiche nationale und internationale Erfolge.

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