Jener Konditor aus dem Bezirk Mödling, der mehrere Torten mit nationalsozialistischen Symbolen gebacken hatte und deswegen vom Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) angezeigt wurde, muss sich nicht vor Gericht verantworten.
Das Verfahren gegen den Mann – ermittelt wurde wegen des Verdachts der Wiederbetätigung – sei eingestellt worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Dienstag einen Bericht des ORF NÖ.
Eine offizielle Begründung gebe es nicht, so der Sprecher zur APA. Allgemein sei im Fall der Wiederbetätigung die subjektive Tatseite – also der Vorsatz – aber schwer nachweisbar. Das dürfte auch bei dem Zuckerbäcker zutreffen, zumal die Herstellung der “Nazi-Torten” bereits einige Jahre zurückliegt. Welche Kunden die Süßwaren bestellt hatten, konnte nicht mehr ermittelt werden. (APA/Redaktion)