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Nazi-Symbole als Tattoos: 42-Jähriger in NÖ verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Am Mittwoch wurde ein 42-Jähriger, der sich mehrere Nazi-Tattoos an der Hand sowie am Unterarm stechen ließ, erneut wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen.

Der Mann erhielt wegen Wiederbetätigung zwei Jahre bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Die Staatsanwaltschaft warf dem St. Pöltner vor, einschlägige und für andere Personen sichtbar tätowierte Symbole offen zur Schau gestellt und dadurch nationalsozialistisches Gedankengut verherrlicht zu haben.

42-Jähriger in St. Pölten erneut wegen Nazi-Tattoos verurteilt

Einen Schuldspruch gab es wegen einer SS-Rune an der linken Hand und der Zahl "88" (ein Code für "Heil Hitler") am linken Unterarm. Freigesprochen wurde der Mann von den Anklagepunkten in Bezug auf ein Keltenkreuz-Tattoo über dem linken Knöchel (ein Symbol für die rechtsextreme Volkssozialistische Bewegung Deutschlands) und "18/14" an der rechten Hand - der Zahlencode steht für "AH" (Adolf Hitler) und den rassistischen Slogan "14 words" - "We must secure the existence of our people and a future for white children" ("Wir müssen den Fortbestand unseres Volkes und die Zukunft weißer Kinder sichern").

Die Staatsanwältin sprach von einem "Zufallsfund" - die Polizei habe auf der Suche nach einem anderen Mann an der Wohnungstür des 42-Jährigen geklopft und dabei die Tattoos entdeckt. Daraufhin bekam der Beschuldigte Besuch vom Verfassungsschutz.

Angeklagter bereits 2015 wegen Tätowierungen verurteilt

Der Niederösterreicher war wegen "88" und der SS-Rune bereits zuvor - 2015 in St. Pölten und 2016 in Krems - verurteilt und im August 2018 aus der Haft entlassen worden. Er bekannte sich nicht schuldig. Sein Mandant habe bei dessen Erwachsenenvertreterin den Wunsch deponiert, die Tattoos verändern zu lassen, erklärte der Verteidiger. Sie habe aber andere finanzielle Prioritäten gesetzt und den Erhalt der Wohnung als vorrangig angesehen. Der 42-Jährige habe die Symbole, u.a. die Rune, "zwischenzeitlich größtenteils überarbeiten lassen", zuletzt in der Vorwoche - weitere Termine sollen folgen.

Früher sei er ein Skinhead, dann in der nationalsozialistischen Szene aktiv gewesen, erzählte der Angeklagte. Er distanzierte sich am Mittwoch davon: "Ich habe nichts mehr zu tun damit." Er sei "Patriot", kein Nazi, meinte der Beschuldigte. Bei Besuchen im Schwimmbad seien die Tätowierungen zu sehen gewesen, räumte er ein.

Richterin: "Schauen Sie, dass Sie das endlich loswerden"

Der Niederösterreicher wurde nach Paragraf 3g Verbotsgesetz verurteilt. Die Geschworenen entschieden im Verhältnis fünf zu drei für einen Schuldspruch in einem Anklagepunkt, die Freisprüche fielen einstimmig. Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung die etwas eingeschränkte Persönlichkeit des Beschuldigten aus, erschwerend kamen der rasche Rückfall und die einschlägige Vorstrafe hinzu.

Eine bedingte Freiheitsstrafe sei im Gegensatz zu einer unbedingten der "bessere Weg", um eine Resozialisierung nicht weiter zu gefährden, sagte die vorsitzende Richterin Andrea Humer. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und dem 42-Jährigen die Weisung erteilt, binnen Jahresfrist auch das noch sichtbare "88"-Tattoo entfernen zu lassen. "Schauen Sie, dass Sie das endlich loswerden", meinte die Richterin zum Angeklagten.

(APA/Red)

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