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Nationalrat: Viele Fragezeichen vor zwei Plenartagen

Die Übergangsregierung trifft sich kommende Woche zu zwei Plenartagen.
Die Übergangsregierung trifft sich kommende Woche zu zwei Plenartagen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Kommende Woche am Mittwoch und Donnerstag wird erstmals die Übergangsregierung zu zwei Plenartagen zusammentreffen. Bisher sind viele Punkte in der Tagesordnung noch offen.

Der Nationalrat tritt kommende Woche am Mittwoch und Donnerstag erstmals nach dem Aus für die Regierung Kurz und der Angelobung des Übergangskabinetts unter Brigitte Bierlein zu zwei Plenartagen zusammen. Vieles an der Tagesordnung ist noch offen. Fix ist aber, dass sich die neue Regierung dem Parlament vorstellen wird und der bereits eingebrachte Neuwahlantrag beschlossen werden soll.

Plenartage: Drei neue Volksanwälte werden gewählt

Zu rechnen ist zudem mit der Wahl der drei neuen Volksanwälte Bernhard Achitz (SPÖ), Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ). Der entsprechende Vorschlag dafür steht am Donnerstag, 6. Juni, auf dem Programm des Hauptausschusses. Die Tagesordnung der Nationalratssitzung wird dann in der Präsidiale am Freitag (um 10.30 Uhr) festgelegt.

Auch einen weiteren Ausschusstermin gibt es vor dem Nationalrat, nämlich jenen des Verfassungsausschusses voraussichtlich am kommenden Dienstag, 11. Juni. Dort wird der im letzten Nationalratsplenum eingebrachte Neuwahlantrag behandelt. Anzunehmen ist, dass man sich auch bereits auf einen konkreten Wahltermin einigt. Notwendig wäre das nicht, denn die formale Zuständigkeit für die Festlegung liegt bei der Bundesregierung und dem Hauptausschuss. Im Antrag ist nur von “September 2019” die Rede.

Über den Verfassungsausschuss könnte zudem eine Vielzahl weiterer Anträge auf die Plenar-Tagesordnung kommen und angesichts des freien Spiels der Kräfte auch Mehrheiten finden. Initiativen vor allem für strengere Regeln zur Parteifinanzierung gibt es von SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT. Letztere wollen auch ein Minderheitenrecht zur Ministeranklage einführen, die NEOS etwa die Generalsekretäre in den Ministerien wieder abschaffen.

Tagung des Immunitätsausschusses noch offen

Offen ist auch noch, wann der Immunitätsausschuss tagt. Dort soll über Auslieferungsbegehren der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entschieden werden, und zwar gegen den designierten FPÖ-Finanzreferenten Markus Tschank. Es geht dabei um durch das Ibiza-Video bekannt gewordenen Vereinskonstruktionen zur Parteienfinanzierung. Auch bezüglich Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus will die WKStA ermitteln, der hat sein Mandat aber bereits zurückgelegt.

(APA/Red)

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