Auch Kanzleramt, Vizekanzleramt mit Sport, Öffentlichem Dienst und Kultur, Äußeres, Justiz und Inneres werden bereits am ersten Budgettag abgehandelt. Bevor es so weit kommt, stehen aber noch das Budgetbegleitgesetz sowie zwei neue Corona-Gesetze auf der Tagesordnung.
Dabei wird etwa die Schaumweinsteuer auf null gesetzt und die Mehrwertsteuer auf nicht-alkoholische Getränke halbiert. Zudem können Geschäftsessen zu einem höheren Grad abgesetzt werden und werden Essensgutscheine weiter privilegiert.
Mit dem Budgetbegleitgesetz wird ein Fehler der letzten Steuerreform korrigiert. Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen sind demnach auch künftig nicht in die für den Bezug von Familienbeihilfe maßgebliche Einkommensgrenze von 10.000 Euro einzurechnen.
(APA)