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Nationalrat: Pflege-Amnestie wird verlängert und ausgeweitet

Der Nationalrat tritt Mittwoch und Donnerstag zu seinen ersten beiden regulären Sitzungen des heurigen Jahres zusammen. Highlight des insgesamt wenig spektakulären Programms ist die Verlängerung und Ausweitung der Pflege-Amnestie.

Durchgebracht wird auch die von Bundespräsident Heinz Fischer zurückgeschickte Novelle der Gewerbeordnung mit Maßnahmen gegen das “Komatrinken”. Schließlich wird das Bonus/Malus-System bezüglich des Schadstoffausstoßes von Pkws ausgebaut und das Ökostromgesetz geändert. Die Grünen planen eine Dringliche Anfrage in Sachen Klimaschutz.

Den Beginn des Mittwoch-Plenums (9 Uhr) bildet eine Aktuelle Stunde. Das Thema darf das BZÖ auswählen. Entschieden hat sich das Bündnis für Folgendes: “Statt sozialer Kälte Menschen entlasten: Steuersenkung und Teuerungsausgleich jetzt!”

Anschließend geht es gleich mit der Verlängerung der Pflegeamnestie weiter, die bis Mitte des Jahres gelten soll. Konkret wird mittels eines Verfassungsgesetzes festgelegt, dass nachträglich keine Strafen für den Einsatz illegaler Pfleger ausgesprochen werden können. Dies gilt auch für das heurige Jahr, sofern bis spätestens Ende Juni eine Anmeldung der Betreuungsperson erfolgt. Diese Regel hat auch in jenen Fällen Gültigkeit, wo die Anmeldung erst geschieht, nachdem bereits eine Anzeige eingebracht wurde.

Klargestellt wird ferner, dass Pfleger keine Sanktionen zu befürchten haben, wenn sie Tätigkeiten wie Füttern von Patienten vorgenommen haben, die ihnen gesetzlich eigentlich nicht gestattet sind. An einer künftigen Regelung, die das Aufgabengebiet der Heimpflegerinnen erweitern soll, wird noch gearbeitet. Gleichzeitig mit der Amnestie behandelt wird ein freiheitlicher Antrag zur Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung.

Danach tut der Nationalrat Gutes für die Umwelt. Die Normverbrauchsabgabe wird um ein Bonus-Malus-System ergänzt, das Anreize zur Anschaffung abgasarmer Fahrzeuge ein wenig verstärkt. Käufer verbrauchs- und schadstoffarmer Fahrzeuge lukrieren bei der Berechnung der Nova einen Bonus von maximal 200 Euro, Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten von bis zu 500 Euro. Für stark umweltbelastende Kraftfahrzeuge wird ab 1. Juli 2008 ein Malus von 25 Euro für jeden Gramm CO2 über 180 g/km und ab 1. Jänner 2010 ab 160 g/km eingehoben.

In der gleichen Debatte behandelt wird eine Novelle zum Ökostromgesetz. In Reaktion auf die zum Teil verdoppelten Rohstoffpreise bekommen die Anlagenbetreiber für Biogas, in erster Linie Landwirte, für das Jahr 2008 eine beschränkte Tarifhilfe in Höhe von 4 Cent pro Kilowattstunde. Die Soforthilfe umfasst ein Volumen von 20 Mio. Euro. Ferner wird die Negativsteuer für Pendler, die bisher mit zehn Prozent der Werbungskosten (Sozialversicherungsbeiträge, Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage) begrenzt war, auf 15 Prozent erhöht. Die Erstattung ist nunmehr bis 240 Euro möglich, bisher lag die Grenze bei 200.

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