Das österreichische Budget 2023 ist am Mittwoch vom Finanzministerium veröffentlicht worden. Das Maastricht-Defizit wird kommendes Jahr bei 2,9 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen und soll bis 2026 auf 1,6 Prozent sinken.
Die Schulden steigen auf 367 Mrd. Euro, der Anteil am Bruttoinlandsprodukt sinkt aber leicht von 78,3 auf 76,7 Prozent.
Bemerkenswert sind die explodierenden Zinszahlungen, diese verdoppeln sich von 4,3 auf fast neun Mrd. Euro im Jahr 2023.
Der administrative Nettofinanzierungssaldo des Bundes beläuft sich auf minus 17 Mrd. Euro, gegenüber 2022 ist das eine Verbesserung von 6,1 Mrd. Euro. Die Auszahlungen steigen gegenüber 2022 um 7,6 auf 115,1 Mrd. Euro, die Einzahlungen um 13,7 auf 98,1 Mrd. Euro.
Schwerpunkte
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat für sein erstes Budget drei Schwerpunkte definiert: neben der Krisenbewältigung sind es inhaltliche Schwerpunkte mit Blick auf die Zukunft. Die Regierung investiert dabei einerseits in Sicherheit, militärisch wie sozial und wirtschaftlich und anderseits wird die ökologische Transformation der Wirtschaft mit viel Geld gefördert, um Abhängigkeiten zu reduzieren.
Video: Rekordbudget für 2023 präsentiert
Geplantes Programm
Budgetrede
Es handelt sich um die erste Budgetrede von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Die Zahlen bleiben wie üblich bis zum Tag der Präsentation geheim. Dem Vernehmen nach dürfte ein Defizit von drei Prozent des BIP angepeilt werden. Die Schulden steigen demnach auf 367 Mrd. Euro, der Anteil am Bruttoinlandsprodukt sinkt aber leicht von 78,3 auf 76,7 Prozent. Der Zinsaufwand steigt von 4,3 auf fast neun Mrd. Euro im Jahr 2023.
Kalte Progression
Die "kalte Progression" wird zum größten Teil abgeschafft. Die Einkommenstarife werden künftig automatisch zu zwei Drittel an die Teuerung angepasst. Wie das verbleibende Drittel verwendet wird, soll jedes Jahr bis 15. September entschieden werden. Im ersten Jahr werden die niedrigsten beiden Steuerstufen zusätzlich entlastet. Das Volumen wird jeweils mittels eines von WIFO und IHS errechneten Progressionsberichts festgelegt. Mit der Reform startet die erste Tarifstufe erst bei knapp 11.700 Euro. Bisher musste man schon ab 11.000 Euro Einkommenssteuern entrichten.
Weiters in der Novelle enthalten ist eine Senkung der Lohnnebenkosten beim FLAG. So sinken die Dienstgeberbeiträge von 3,9 auf 3,7 Prozent. Für Land- und Forstwirte wird die Umsatzgrenze für die steuerliche Pauschalierung von 400.000 auf 600.000 Euro erhöht. Ab dieser Summe wird die Steuer pauschaliert und damit unabhängig vom realen Umsatz berechnet.
Ebenfalls in dieser Debatte werden die Fristen für Anträge auf den Energiekostenausgleich bis Ende Oktober verlängert. Eigentlich wären entsprechende Ansuchen für den 150-Euro-Gutschein bloß bis zum 31. August möglich gewesen.
Pensionserhöhung
Die Erhöhung der Pensionen bringt vor allem kleineren Bezügen eine satte Aufstockung. Zunächst werden alle Pensionen um den gesetzlichen Faktor von 5,8 Prozent angehoben. Dazu kommt eine soziale Staffelung über eine steuer- und abgabenfreie Direktzahlung, die im März ausbezahlt wird. Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro beträgt die Direktzahlung 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung.
Bezieher einer Ausgleichzulage bekommen zusätzlich zu den 5,8 Prozent und der Direktzahlung auch einen monatlichen Pauschalbetrag von 20 Euro. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt damit von 1.030 auf 1.110 Euro. Für Pensionen über der Höchstbeitragsgrundlage von 5.670 Euro gibt es einen Pauschalbetrag von 329 Euro. Davon erfasst werden sollen verfassungsrechtlich auch Pensionen im Kompetenzbereich der Länder.
(APA)