Nationalrat: Karner verteidigte EU-Asyl- und Migrationspakt
Eine Einigung sei der notwendige Schritt, um bei dem Thema voranzukommen. Wichtig sei aber, dass der Pakt bei den derzeitigen Verhandlungen auf EU-Ebene nicht aufgeweicht werde, so Karner.
Karner: EU-Asylpakt darf nicht aufgeweicht werden
Die FPÖ warf dem Innenminister vor, bei der geplanten Krisenverordnung für Notfälle im Rahmen des Asyl- und Migrationspakts "umgefallen" zu sein und entgegen den eigenen Beteuerungen einer Zwangsverteilung von Migranten zugestimmt zu haben. Karner verteidigte seine Zustimmung, erklärte aber einmal mehr, dass er eine zwangsweise Verteilung von Migranten "für den falschen Schritt" halte, weil Menschen dadurch Hoffnungen gemacht würden. Jedoch würde Österreich davon sogar profitieren, weil es übermäßig belastet sei, so der Innenminister.
Im Burgenland seien die Aufgriffszahlen illegal eingereister Migranten in den vergangenen Wochen zurückgegangen, weil sich wegen der auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen die Schlepperrouten verlagert hätten, betonte der Innenminister. "Das ist kein Grund zum Jubeln, sondern ein Auftrag hart weiterzuarbeiten", so Karner. FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer, der das Burgenland als "Lampedusa Mitteleuropas" bezeichnete, bat der Innenminister, diesen "nicht zielführenden" Begriff nicht zu verwenden, weil es Schleppern einen Anreiz bieten könnte. Einmal mehr regte Karner eine Diskussion über mögliche Abschiebungen nach Syrien und nach Afghanistan an, diese Diskussion müsse aber auf europäischer Ebene geführte werden.
Fragestunde war Auftakt zur Nationalratssitzung
Die Fragestunde war am Donnerstag der Auftakt zur Nationalratssitzung, bei der unter anderem der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden paktierte Finanzausgleich abgesegnet werden soll. Noch vor Beginn der Sitzung wurde im Hauptausschuss des Nationalrats die Krankenversicherung für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer verlängert. Die Einbeziehung der Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung war bis Ende Dezember 2023 befristet. Analog zum Aufenthaltsrecht gilt sie nun bis zum 4. März 2025. Für die entsprechende Verordnung des Sozialministers stimmten im Hauptausschuss alle Parteien mit Ausnahme der FPÖ.
(APA/Red)