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Nationalrat bessert Gehälter im öffentlichen Dienst nach

Der Verfassungsausschuss hat am Mittwoch - mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und über weite Strecken auch der Grünen - einen "Nachschlag" zum Beamten-Dienstrechtsgesetz beschlossen, um Gehaltseinbußen durch die Neuregelung der Vordienst- und Ausbildungs-Anrechnung zu verhindern. Die Novelle bringt überdies den Papamonat für homosexuelle Paare und Adoptiveltern im Bundesdienst.


Auch gleichgeschlechtliche Paare und Adoptiveltern werden künftig einen Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Karenzurlaub von bis zu vier Wochen haben. Schwerpunkt der Beamten-Dienstrechtsnovelle ist aber die Sicherstellung, dass das durch zwei EuGH-Urteile notwendig gewordene neue Besoldungssystem den Beamten und Vertragsbediensteten keine finanziellen Nachteile bringt. Die ursprünglich im Jänner vom Nationalrat beschlossene Regelung hätte Verluste von bis zu 0,6 Promille in der Lebensverdienstsumme bedeutet. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hatte sich im März mit der zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) auf komplizierte technische Anpassungen – in Form einer Wahrungszulage – geeinigt, um diese auszuschließen. Auf den Bund kommen dadurch laut Parlamentskorrespondenz Mehrkosten in der Höhe von 24 Mio. Euro im Jahr 2016 und 34 Mio. Euro im Jahr 2017 zu. Langfristig sei das neue Gehaltsschema aber kostenneutral, betonte Staatssekretär Sonja Steßl (SPÖ).

Beschlossen wurde im Verfassungsausschuss – von SPÖ und ÖVP – auch eine Änderung des Bundesbahngesetzes. Auch sie hat ihre Wurzeln in einem EuGH-Spruch zur Anrechnung von Vordienstzeiten. Würde man die Bestimmungen nicht gänzlich neu regeln, kämen auf die ÖBB Zusatzkosten von 220 Mio. Euro zu, wird in den Erläuterungen der von Infrastrukturminister Alois Stöger ausgearbeiteten Gesetzesvorlage angemerkt. Rund drei Viertel davon wären für das Maastricht-Defizit des Bundes wirksam. Mit der Novelle werden rückwirkend für alle vor Ende 2004 eingetretenen ÖBB-Bediensteten ausschließlich Dienstzeiten – inklusive Lehrzeit – bei den ÖBB bzw. bei anderen Bahnunternehmen als Vordienstzeiten anerkannt. Auch hier werden durch Übergangsregelungen Gehaltseinbußen vermieden.

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