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Nationalrat beschränkt Luxuspensionen

Nationalrat segnet am Donnerstag die Einschränkung der Sonderpensionen ab.
Nationalrat segnet am Donnerstag die Einschränkung der Sonderpensionen ab. ©APA
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach ist am Donnerstag im Nationalrat die Einschränkung der sogenannten "Luxuspensionen" im staatsnahen Bereich beschlossen worden.
Sonderpensionen: Grenze fixiert

Angenommen wurde auch der rot-schwarze Abänderungsantrag, wonach eine Sonderpension künftig nicht höher als die doppelte Höchstbeitragsgrundlage sein darf. Die Anträge der Opposition blieben ohne Mehrheit.

Studenten wählen Bundesvertretung wieder direkt

Ein weiterer großer Beschluss betrifft die Wiedereinführung der unter Schwarz-Blau abgeschafften Direktwahl zur Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft. Die Bundesvertretung der ÖH wird damit ab kommendem Jahr wieder direkt gewählt. Beschlossen wurde das mit den Stimmen von Koalition, Grünen und NEOS. Gleichzeitig wurde auch die Briefwahl an der ÖH etabliert.

Nationalrat: Pensionsgeplänkel zum Auftakt

Mit Geplänkeln rund um das heimische Pensionssystem ist der Nationalrat am Donnerstag in den Plenartag gestartet. Im Vorfeld der für den Nachmittag geplanten Beschränkung sogenannter Luxuspensionen warnten die NEOS vor Zukunftsraub durch mangelnde Reformen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) ließ das nicht gelten. Oppositionskritik gab es auch an den Grünen.

NEOS-Chef Matthias Strolz sprach in der “Aktuellen Stunde” von systematischer Ungerechtigkeit im heimischen Sozialsystem. Seit Jahren im Amt sei die rot-schwarze Bundesregierung nicht in der Lage, “ein enkelfittes und generationengerechtes Budget zu schrauben”. Strolz rechnete vor, dass der Bund für Pensionszuschüsse und die Beamtenpensionen 19 Mrd. Euro jährlich ausgebe. “Das läuft völlig aus dem Ruder”, sagte er und verlangte einmal mehr ein Flexipensionsmodell nach schwedischem Vorbild. “Also ‘vamos’, packen wir’s an”, so Strolz.

Hundstorfer: “Sie sind ein bissl zu spät dran…”

Hundstorfer ließ das in seiner Wortmeldung nicht gelten. Ein einheitliches Pensionssystem sei bereits 2003 im Parlament geschlossen worden, und bei den Beamten seien gerade noch 7.000 Personen im Uraltsystem. “Sie sind ein bissl zu spät dran mit ihren Ideen, aber bei den NEOS ist das so.”

Beim Pensionszuschuss im ASVG rechnete Hundstorfer vor, dass von den zehn Mrd. abzüglich Ausgleichszulage für die Mindestpensionisten, die Rehabilitation, die Entlastung der Pensionisten beim Krankenversicherungsbeitrag und die Anrechnung von Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst gerade einmal vier Milliarden für Pensionsauszahlungen in garantierter Höhe übrig blieben. Unterstützung erhielt er von SP-Sozialsprecherin Sabine Oberhauser, die ein Plädoyer für das Umlagesystem bei den Pensionen hielt.

Ganz ähnlich sah das August Wöginger von der ÖVP. Er sprach sich gegen das “Bashing gegenüber dem öffentlichen Dienst aus”. Die Beamten seien “voll harmonisiert, die haben viel beigetragen”. Er stehe dazu, dass es Pensionen geben müsse, von denen man auch leben könne.

Strache sieht ein “Reförmchen”

FPÖ-Klubchef Heinz-Christian Strache schlug einen Bogen von der Viertelmillion armutsgefährdeter Ausgleichszulagenbezieher zu den Luxuspensionen. Was hier beschlossen werde solle, sei lediglich ein “Reförmchen”, und das mit Unterstützung der Grünen. Es werde weiter Luxuspensionen mit bis zu 170.000 Euro pro Jahr geben, “gleichzeitig werden die ASVG-Pensionisten als dumm verkauft”. Er verlangte ein einheitliches Pensionssystem. “Solange wir das anders handhaben, können wir nicht von Gerechtigkeit reden.”

Die Grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner wies dies ebenso zurück wie den Vorwurf von NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker, den “Steigbügelhalter für die Regierung” gemacht zu haben. “Von einem Reförmchen zu reden, finde ich ziemlich kühn.” Die Grünen hätten es sich nicht leicht gemacht und es gebe auch keinen “Deal” mit ihnen. “Aber wir wollten einen konstruktiven Weg gehen, ein Schritt in Richtung einheitliches Pensionssystem.” Von der FPÖ habe sie in all den Verhandlungen nichts gesehen.

Zustimmung bei den Sonderpensionen signalisierte auch Waltraud Dietrich vom Team Stronach. Es sei ein kleiner Schritt, aber der “Moloch” werde reduziert, meinte sie.

Sonderpensionen künftig niedriger – aber noch immer hoch

Der Nationalrat beschließt heute eine Einschränkung der sogenannten “Luxuspensionen”, wie sie im staatsnahen Bereich teils ausbezahlt werden. Solch eine Sonderpension darf laut Abänderungsantrag künftig nicht höher als die doppelte Höchstbeitragsgrundlage sein. Ist sie allerdings schon vereinbart, kann sie das 3,5-fache der Höchstbeitragsgrundlage betragen.

Finanzielle Dimension

Zur finanzielle Dimension: die doppelte Höchstbeitragsgrundlage läge derzeit bei 9.060 Euro, die dreieinhalbfache bei 15.855 Euro. Die Einschränkung auf diese Werte gilt nur für Sonderpensionen. Das heißt, allfällige zusätzliche Ansprüche aus der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG etc.) können uneingeschränkt dazu bezogen werden.

Betroffen von der Neuregelung werden auch jene sein, die bereits eine Sonderpension beziehen. Bei ihnen werden Pensionssicherungsbeiträge erhöht bzw. neu eingezogen, die zwischen 5 und 25 Prozent liegen. Die fünf Prozent wirken für Pensionsanteile ab einem Ruhensbezug über der Höchstbeitragsgrundlage (4.530 Euro). Der Höchstabzug fällt ab der dreifachen Höchstbeitragsgrundlage (13.590 Euro) an. Dazwischen gibt es zwei weitere Stufen mit Abzügen von zehn bzw. 20 Prozent.

Durchrechnung bei Nationalbank-Pensionen

Mit einem Abänderungsantrag wurde zuletzt auch noch eine Durchrechnung bei Nationalbank-Pensionen der Dienstordnungen I und II etabliert. Ab dem Jahr 2031 wird als Pensionsbemessungsgrundlage der Durchschnitt der letzten 18 Jahre heranzuziehen sein. Für jene Dienstnehmer, die die interne Pensionsreform per 14. April 2014 unterschrieben haben, darf der Verlust aus der Durchrechnung nach einer zehnjährigen Übergangsphase maximal fünf Prozent betragen und für jene, die diese Reform nicht akzeptiert haben, maximal zehn Prozent.

Rund 9.600 Personen betroffen

Insgesamt sind laut Sozialministerium 27 Institutionen von den Neuregelungen erfasst – von der Nationalbank über die Kammern und die Sozialversicherung bis hin zum ORF. Etwa 9.600 Personen sind von den Änderungen betroffen.

Fünf Länder wollen Regelung übernehmen

Die Länder sind quasi eingeladen, die Vorgaben des Bundes nachzuvollziehen. Derzeit denken aber nur die Steiermark, Kärnten, das Burgenland, Oberösterreich und Vorarlberg daran, die Regeln des Bundes zu übernehmen. Die anderen Länder wollen eigene Wege beschreiten bzw. halten ihre Regelungen für ausreichend.

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(APA/red)

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