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Nationalrat beschließt Pflegepaket

Österreich - Der Pflegestreit der Koalition ist ein wenig gebremst. Das erste Gesetzespaket in dieser Materie hat Mittwoch Nachmittag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP den Nationalrat passiert.

Es regelt die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die 24-Stunden-Betreuung und erlaubt es Sozialminister Erwin Buchinger (S), öffentliche Zuschüsse für Betroffene zu gewähren. Bei darüber hinausgehenden Schritten ist man in der Regierung weiter uneins.

Konkret sind es drei Punkte, die SPÖ und ÖVP in der Sache trennen. So sind zwar beide Parteien jetzt für eine Ausdehnung der Förderung auch für Pflegefälle der Stufen 3 und 4, da spießt es sich aber an der Finanzierung. Dazu kommt die von Buchinger heute nochmals betonte Skepsis bezüglich Zuschüssen auch bei der Beschäftigung eines selbstständigen Betreuers. Schließlich will die ÖVP unverändert die Amnestie-Regelung bis Jahresende verlängern, was die SPÖ für unnötig hält.

In der Plenardebatte des Nationalrats wurden diese unterschiedlichen Positionen nochmals breitgetreten, wenngleich sowohl Buchinger als auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) auf gröbere Untergriffe verzichteten. Immerhin zeigte sich der VP-Ressortchef zuversichtlich, dass man nach der Aussprach im heutigen Ministerrat noch im Juli zu einem zweiten Schritt in Sachen Pflege kommen kann. Buchinger gestand zumindest zu, dass man über die Selbstständigen-Förderung reden könne.

Ein Gesetzesbeschluss wäre tatsächlich noch vor der Sommerpause möglich. Denn beide Parteien haben mittlerweile Anträge eingebracht, die im Juli auf die Tagesordnung kommen könnten. Nach der ÖVP, die – inhaltlich unterstützt von den Grünen – eine Verlängerung der Straffreiheit bis Jahresende verlangt, brachte heute auch die SPÖ ihr Anliegen in Gesetzesform ein. Der rote Parlamentsklub wünscht eine Förderung auch für die Stufen 3 und 4 und will von Finanzminister Wilhelm Molterer (V), dass er dafür das Budget aufschnürt und das Doppelte der bisher für diesen Bereich vorgesehen Mittel ausschüttet.

Die Opposition kritisierte geschlossen die Uneinigkeit der Koalition und die daraus entstehenden unklaren Verhältnisse. Für die Grünen bemängelte die Abgeordnete Sabine Mandak zudem, dass von den Förderungen letztlich wohl nur fünf Prozent der Betroffenen profitieren würden. Damit befand sie sich übrigens im Gleichklang mit Bartenstein. Die FPÖ beklagte zudem, dass die Qualität der Pflege mit dem arbeitsrechtlichen Teil der Gesetze nicht gesichert sei. Und das BZÖ forderte begleitende Maßnahmen wie etwa die Schaffung des Lehrberufs Pflege ein.

Weniger Unfriede herrschte im Plenum, als die 67. ASVG-Novelle zum Aufruf kam. Nur das BZÖ sagte Nein, weil die Gesetzesänderung zu wenig weit gehe. Die FPÖ und die Grünen hatten zwar auch einiges zu bemängeln, sagten aber letztlich Ja zur Senkung der Abschläge bei der Korridor-Pension sowie zur Verlängerung der Hacklerregelung bis 2010. Buchinger erklärte sich hier auch zu einer unbefristeten Ausdehnung der Langzeitversicherten-Pension bereit, sollte die ÖVP mitziehen. Zumindest Sozialsprecher Werner Amon wäre dabei, allerdings konnte er sich bis jetzt in seiner Partei mit dieser Forderung nicht durchsetzen.

Verabschiedet wurde auch eine Novelle zum Jugendwohlfahrtgesetz. Diese sieht vor, dass künftig nicht nur Behörden und Sicherheitsorgane, sondern alle Einrichtungen, die Minderjährige betreuen, Beobachtungen über mögliche Vernachlässigungen oder Misshandlungen der Jugendwohlfahrt melden müssen. Am Abend werden noch die Studienbeihilfen erhöht. Die Höchstbeihilfe wird von 606 auf 679 Euro angehoben.

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