Nationalrat beschließt Heiratsverbot für Minderjährige
In einem einstimmigen Beschluss hat der Nationalrat am Donnerstag ein generelles Heiratsverbot für Personen unter 18 Jahren verabschiedet. Damit soll ein klares Signal gegen Kinder- und Zwangsehen gesetzt werden. Bisher war eine Eheschließung ab 16 Jahren möglich, sofern ein Gericht die Ehefähigkeit bestätigte. Diese Ausnahmeregelung wird nun abgeschafft.
Verbot betrifft auch enge verwandtschaftliche Beziehungen
Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde auch das Verbot von Ehen und eingetragenen Partnerschaften unter nahen Verwandten verschärft. Künftig sind auch Verbindungen zwischen Cousins und Cousinen sowie zwischen Nichten oder Neffen und deren Onkeln oder Tanten gesetzlich untersagt. Ziel ist es, Missbrauchsrisiken zu minimieren und moderne familienrechtliche Standards durchzusetzen.
Staatsanwaltschaft erhält neue Befugnisse
Ebenfalls Teil der Reform ist die Wiedereinführung der Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft. Diese kann künftig wieder eine Ehe oder Partnerschaft für nichtig erklären lassen, wenn die gesetzlich geforderte Ehefähigkeit nicht gegeben ist. Die neue Regelung soll bereits mit 1. August 2025 in Kraft treten.
(VOL.AT)