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Natascha wünscht sich eine Ausbildung

Natascha Kampusch wünscht sich nach Angaben ihres Rechtsanwalts Günter Harrich eine Ausbildung. Er selbst wolle dazu beitragen, „dass sie in fünf Jahren halbwegs vernünftig leben kann“, sagte er der APA.

Das Justizministerium gab Pläne für eine Verschärfung der Strafen für drastische Fälle von Freiheitsentziehung bekannt.

Harrich hat Natascha Kampusch bisher ein Mal gesehen und sich eine Stunde mit ihr unterhalten. „Sie ist eine zarte, sehr nette, gescheite Frau, die intellektuell unglaublich talentiert ist“, beschrieb der Anwalt die 18-Jährige. Sie beschäftige sich „vor allem mit Schreiben, Malen, Lesen, Reden“. Der Wiener Stadtschulrat hat mit ihrem Beraterteam wegen der Frage der Ausbildung Kontakt aufgenommen.

Auf Wunsch seiner Mandantin hat Harrich für sie unter anderem Kosmetika gekauft. Da Natascha Kampusch derzeit ohne finanzielle Mittel da steht, musste der sie betreuende Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich „einspringen“, damit sich die junge Frau überhaupt kleinere Dinge des täglichen Lebens leisten kann. Friedrich gab ihr 50 Euro. Ihr Anwalt hat beim Bundesbehindertenamt einen Antrag nach dem Verbrechensopferhilfegesetz eingebracht, so dass sie mit einer Entschädigung für Verdienstentgang sowie einem Ersatz für die Therapie- und Heilungskosten rechnen kann.

Laut Justizministerium soll der Strafrahmen des Paragrafen 99 Strafgesetzbuch (StGB) angehoben werden. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, „die die Lücke zwischen erpresserischer Entführung und bloßer Freiheitsentziehung schließen soll“, sagte Christoph Pöchinger, Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger (B), der APA. Wäre Wolfgang Priklopil, der Entführer von Natascha Kampusch, nicht freiwillig aus dem Leben geschieden, hätten ihn im Fall eines Strafprozesses und einer Verurteilung aus heutiger Sicht höchstens zehn Jahre Haft erwartet.

Für das Justizministerium steht fest, dass der Gesetzgeber bei diesen Bestimmungen „nicht an derart außerordentliche Fälle von Freiheitsentziehung wie im Fall Natascha Kampusch gedacht hat“, sagte Pöchinger. Vorwerfbar sei das nicht, zumal es derart krasse Formen der Kriminalität hier zu Lande bisher nicht gegeben habe. Jetzt könnte der Strafrahmen in besonders schweren Fällen auf zehn bis 20 Jahre erhöht werden.

Zwölf Ermittler haben am Dienstag weiter das Haus von Priklopil in Strasshof a.d. Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) untersucht. Die Arbeiten der Tatortgruppe werden noch einige Tage dauern. Zahlreiche schriftliche Unterlagen sind in den Wohnräumen und im Verlies unter der Garage beschlagnahmt worden. Mit ihrer „Abarbeitung“ wollen die Beamten erst beginnen, wenn die Spurensicherung im Haus abgeschlossen ist. Wann Natascha Kampusch wieder zu ihrer Entführung und Gefangenschaft befragt wird, war vorerst nicht absehbar.

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