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Nakowitz betont Schuldlosigkeit

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Peter Nakowitz bekennt sich zur angeklagten Beitragstäterschaft in der Causa Gerharter "mit allem Nachdruck nicht schuldig", wie er betonte.

Weder sei er in Helmut Elsners Büro gewesen, als dieser angeblich Hermann Gerharter das inkriminierte Geldgeschenk machte, noch habe er den Forderungsverzicht zu verantworten, mit dem Gerharters Konto „glattgestellt“ und auf die Krediteinbringung verzichtet wurde.

„Ich weiß nicht, was für Erinnerungen den Herrn Gerharter zu seiner Aussage gebracht haben“, kommentierte Nakowitz die Schilderung des ehemaligen Konsum-Generaldirektors, denen zufolge er, Nakowitz, die Geldübergabe persönlich mitbekommen habe. Er habe „von diesen Ereignissen erst aus den Medien erfahren“.

Sehr emotional reagierte Nakowitz, als ein Angestellter der BAWAG im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht angab, er sei von Nakowitz aufgefordert zu haben, den Forderungsverzicht der BAWAG gegen Gerharter abzuwickeln. Basis dafür war offensichtlich ein entsprechender Aktenvermerk, der mit „Ja, Elsner“ signiert war.

Während der frühere BAWAG-Chef in seiner Einvernahme dazu angegeben hatte, es habe sich dabei nur um eine „Empfehlung“ gehandelt, mit deren Umsetzung er nichts mehr zu tun gehabt hätte, weil er zwischenzeitlich in den Ruhestand getreten war, sagte der nach wie vor in der BAWAG beschäftigte Angestellte: „Die Unterschrift des Generaldirektors galt als Entscheidung.“ Nakowitz habe deren Umsetzung veranlasst.

„Das entspricht nicht der Wahrheit!“, rief Elsners frühere „rechte Hand“ darauf hin aus. Auf die Frage von Richterin Claudia Bandion-Ortner, ob er den Zeugen der Lüge bezichtige, meinte Nakowitz: „Das muss keine Lüge sein. Er sagt jedenfalls die Unwahrheit.“ Das darauf hin einsetzende Gelächter im Publikum nahm der frühere BAWAG-Generalsekretär und spätere Vorstand zum Anlass zu differenzieren: „Bei einer Lüge sagt jemand bewusst die Unwahrheit. Wenn jemand nur die Unwahrheit sagt, kann er sich auch irren oder das kann ein Erinnerungsfehler sein.“

Die ehemaligen Vorstandsmitglieder Johann Zwettler, Christian Büttner und Josef Schwarzecker gaben übereinstimmend an, von den Abmachungen zwischen Elsner und Gerharter nichts gewusst zu haben. Gerharter hatte behauptet, Elsner habe ihm mehrfach versichert, der gesamte Vorstand trage die Entscheidung mit, wonach die BAWAG die dem früheren Konsum-Chef erwachsene „Last“ aus der diesem mit Gerichtsbeschluss aufgezwungenen Übernahme von Gerichts- und Sachverständigenkosten abnehmen wolle.

Der Forderungsverzicht war auch dem an sich zuständigen Vorstandsmitglied Hubert Kreuch vorgelegt worden. Dieser weigerte sich allerdings, das bereits von Elsner unterfertigte Schreiben zu unterzeichnen, „weil ich die Hintergründe nicht gekannt habe“, wie Kreuch dazu ausführte. Nach seinem Dafürhalten hätte ein derartiger Forderungsverzicht vom gesamten Vorstand, in jedem Fall aber vom Kommerzvorstand mitgetragen werden müssen.

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