Im Signa-Komplex liegt nun die zweite Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor. Firmengründer René Benko, der sich seit 24. Jänner in U-Haft befindet, und eine Mitangeklagte werden wegen betrügerischer Krida vor Gericht zitiert. Benko soll Vermögenswerte beiseitegeschafft haben und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Unternehmer geschmälert haben, teilte die WKStA mit. Die Anklage ist nicht rechtskräftig.
Bei der Klage geht es um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Konkret geht es um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren sowie Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro, schreibt die WKStA. Die genannten Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll zur Tat Benkos beigetragen haben. Der Strafrahmen liegt bei einem bis zehn Jahren Haft. Die Anklage wurde erneut beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.
Indes dürfte für das nunmehr Angeklagte kein eigener, weiterer Prozess stattfinden - zusätzlich zu jenem, der ohnehin am 14. und 15. Oktober am Innsbrucker Landesgericht gegen Benko, ebenfalls wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida, über die Bühne gehen wird. Sollte die nunmehrige Anklage rechtskräftig werden, sei es "wahrscheinlich", dass dies ebenfalls an den beiden Prozesstagen Mitte Oktober verhandelt bzw. einbezogen wird, sagte Gerichtssprecher Klaus Jennewein zur APA. Dies sei in der Strafprozessordnung bei einem "identen Angeklagten" bzw. demselben Tatzeitraum auch so vorgesehen.
Möglichkeit zur Erhebung von Einspruch gegen Anklage
Zunächst besteht aber für die Rechtsvertretung Benkos erneut die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Einspruch gegen die Anklage zu erheben. Sollte ein solcher eingebracht werden, würde sich aber eine Entscheidung darüber bis zum Prozess im Oktober ausgehen und dieser somit nicht verzögert werden, so Jennewein.
Erste Anklage wurde im August rechtskräftig
Auch in der ersten Anklage, die Anfang August rechtskräftig geworden war, wird dem Tiroler Unternehmer vorgeworfen, er habe im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert, indem er Vermögenswerte beiseite schaffte. Die Anklage betraf einerseits die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar gewesen sein sollen, sowie eine Schenkung in der Höhe von 300.000 Euro an Angehörige.
Ermittlungen gegen zwei Manager
Der vielschichtige Verfahrenskomplex in der Signa Causa ist unterdessen um einen Ermittlungsstrang reicher. Konkret wird gegen zwei Manager der Signa-Gruppe wegen Untreue ermittelt. Die WKStA wirft ihnen vor, bei der Verwaltung von Mitarbeiteraktien ihre Pflicht verletzt zu haben, indem sie einen Mitarbeiter nicht rechtzeitig über finanzielle Probleme der inzwischen insolventen Signa Prime Selection AG und den Wertverlust der Aktien informiert haben. Dem Mitarbeiter soll dadurch ein noch festzustellender Schaden entstanden sein.
WKStA geht mehreren Sachverhaltssträngen nach
Die WKStA geht derzeit 14 verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die Staatsanwaltschaft. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.
(APA/Red)