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Nacktfotos der Ex-Frau im Internet

Ein 43-jähriger Wiener ist am Freitag im Straflandesgericht wegen Stalkings, gefährlicher Drohung und versuchter schwerer Nötigung zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.

Zudem verhängte Richter Andreas Böhm über den Verkaufsmanager acht Monate auf Bewährung. Der Mann hatte seine Ex-Frau über ein Jahr lang beinahe durchgehend terrorisiert. Er schreckte auch nicht davor zurück, erotische Bilder, die er während der Ehe angefertigt hatte, auf Porno-Seiten im Internet zu platzieren.

„Ich bin über die Trennung nicht ganz hinweg gekommen“, lautete die Erklärung des Beschuldigten. Nach acht Jahren Ehe hatte sich die Frau im September 2005 scheiden lassen. Im Hinblick auf den gemeinsamen Sohn ließ sie den Kontakt jedoch nicht abreißen, um dem Kind ein weiter intaktes Verhältnis zum Vater zu ermöglichen. Im August des Vorjahres fuhr sie mit ihrem Ex-Mann und dem neunjährigen Buben gemeinsam auf Urlaub.

Das dürfte im 43-Jährigen den dringenden Wunsch reifen haben lassen, die Frau zurück zu gewinnen. Weil sie das ablehnte, bekam sie permanent Anrufe und SMS und wurde von ihm per E-Mail in erster Linie auf sexuell anzügliche Weise belästigt. Der Mann tauchte auch fast täglich „zufällig“ vor ihrer Wohnung auf. Schließlich erstattete sie Anzeige. Es kam zu einer ersten Verhandlung, ihr Ex-Mann wurde im März 2007 wegen beharrlicher Verfolgung zu drei Monaten bedingt verurteilt.

Exakt zehn Minuten nach dem Prozess meldete er sich neuerlich per SMS bei der Frau, die zu diesem Zeitpunkt bereits nervlich am Ende war. Als er in weiterer Folge erfuhr, dass sie in einem Anwalt einen neuen Freund gefunden hatte, nahmen die Belästigungen eine neue Dimension an: Der 43-Jährige platzierte auf seinem Laptop abgespeicherte Nackfotos seiner Ex-Frau auf vier Porno-Websites und forderte deren Konsumenten dazu auf, ihm unter einem unter ihrem richtigen Namen eingerichteten Mail-Account Reaktionen zukommen zu lassen. Hunderte Mails aus aller Welt waren die Folge. Die Fotos waren außerdem mit herkömmlichen Suchmaschinen im Internet für jedermann abrufbar.

Der 43-Jährige ließ sie auch dem neuen Freund seiner vormaligen Partnerin zukommen und drohte, er werde die Bilder in Anwaltskreisen verbreiten. Dem Juristen kündigte er wiederum an, er werde ihn töten. „Es war ein Zusammenspiel von Eifersucht, verletztem Männerstolz und Alkohol“, versuchte der Beschuldigte dem Gericht sein Verhalten zu erklären. Er habe im vergangenen Mai seinen Job verloren, da sei er öfters beim Heurigen „abgestürzt“ und „auf saublöde Gedanken“ gekommen.

Der Richter erteilte ihm zusätzlich zum nicht rechtskräftigen Urteil – der Staatsanwalt erbat Bedenkzeit – die Weisung, eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen und nach seiner Enthaftung jeglichen Kontakt zu der Frau zu vermeiden. Diese bekam ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. Die im ersten Verfahren verhängte Bewährungsstrafe wurde nicht widerrufen. Die Frau befürchtet, dass ihr geschiedener Mann auch zukünftig keine Ruhe geben wird: Sie erwägt aus diesem Grund, das Land zu verlassen.

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