Daneben wirft die Staatsanwaltschaft dem Mediziner vor, mehrere Burschen, die in der Jugendstrafanstalt Gerasdorf (NÖ) einsaßen, verbotenerweise mit Wertkartenhandys und Gesprächsguthaben versorgt zu haben. Im Gegenzug ließen ihm die Burschen per MMS Nacktfotos und Aufnahmen von Sex-Spielen zukommen, die sie mit den ihnen überlassenen Mobiltelefonen in ihren Zellen angefertigt hatten.
Der offensichtlich pädophile Arzt war 2004 erstmals wegen sexueller Kontakte mit Minderjährigen verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. 2008 wurde er als angeblich geheilt entlassen. Eine krasse Fehleinschätzung, wenn man nun dem Tenor der Anklage folgt: Nachdem er wieder eine Stelle in einer Wiener Klinik gefunden hatte, lernte er zunächst einen 13-Jährigen kennen, an dem er sich vergangen haben soll. Darüber hinaus nützte er zur Befriedigung seiner sexuellen Vorlieben einen Kontakt zu einem jungen Häftling, den er während seiner Zeit im Gefängnis kennengelernt hatte.
Der Arzt soll nach entsprechenden Absprachen mehrere Handys heimlich über die Gerasdorfer Gefängnismauer geworfen haben, die ihren Weg zu jugendlichen Insassen fanden. Diese fotografierten damit ihre Genitalien, für die entsprechenden Fotos soll sie der Arzt mit dem Aufladen ihres Gesprächsguthabens “belohnt” haben. Der Handel mit dem pornografischen Material flog im März 2010 auf, als Wachebeamte bei mehreren Häftlingen – in Justizanstalten grundsätzlich verbotene – Mobiltelefone fanden und darauf anstößige Bilder entdeckten.
Gegen die jüngsten Burschen, die sich für den Arzt fotografiert hatten, ermittelt die Staatsanwaltschaft übrigens wegen Verbreitung von kinderpornografischem Material. Das gab der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner am Freitag in einer Presseaussendung bekannt. Die drei Jugendlichen im Alter 15 bzw. 16 Jahren hatten sich mit ihren Handys nackt fotografiert und damit Bilder verbreitet, die unter die Schutzbestimmung des Paragrafen 207a Strafgesetzbuch fallen, der das Weiterleiten von pornografischen Abbildungen von Unter-18-Jährigen untersagt.
“Obwohl diese Jugendlichen diejenigen sind, die durch eben dieses Gesetz gegen Produktion und Verbreiten von Kinderpornografie geschützt werden sollen, werden sie jetzt selbst nach diesem Gesetz als Kinderpornografen verfolgt. Sie als Täter an ihren eigenen Bildern zu verfolgen, ist absurd”, kritisierte Graupner in seiner Funktion als Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) die Anklagebehörde.