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Nachträgliche Mitteilung:

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Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Ing. Norbert Hofer wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt und der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt.

Wir veröffentlichten seit 28.1.2020 im periodischen elektronischen Medium www.vol.at unter der Überschrift "Paukenschlag: Justiz ermittelt nun auch gegen Norbert Hofer" einen Artikel, in welchem folgendes berichtet wird:

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"Das Justizministerium bestätigte in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an den Grün-Abgeordneten David Stögmüller, dass gegen den einstigen Verkehrsminister ein Verfahren wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs und der falschen Beurkundung läuft."

"Der Anklagepunkt der Liste Jetzt lautet: Norbert Hofer und sein Nachfolger Andreas Reichhardt hätten gemeinsam mit einem Kartell aus Herstellern und Zulassungsbehörden bewusst verhindert, dass ein in Österreich entwickeltes Produkt beim heimischen Schienenverkehr zum Einsatz kommt."

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftssachen und Korruption (WKStA) führte zur Geschäftszahl 81 St 18/19 m ein Ermittlungsverfahren gegen Ing. Norbert Hofer wegen des Verdachts des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 Abs 1 StGB) und wegen des Verdachts des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt (§ 311 StGB). Dieses Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil gem. § 190 Z 2 StPO kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Ing. Norbert Hofer besteht.

Schwarzach, am 17.06.2021

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