Nach der Einstellung des anhängigen Verfahrens gegen das Schauspieler-Ehepaar Albert Fortell und Barbara Wussow in der so genannten Notstandshilfe-Affäre sorgen nun Medienberichte über eine Rückforderung des AMS für Aufregung. Für 2003 musste Fortell Notstandshilfe zurückzahlen, was laut seinem Anwalt Christoph Wolf ein ganz normaler Vorgang ist. Er kritisiert indes den Auftritt des AMS in den Medien, wo der Betrag von knapp unter 5.000 Euro und zwar fälschlicherweise für 2004 genannt werden.
“Das könnte ein Nachspiel haben”
Das könnte ein Nachspiel haben, so Wolf gegenüber der APA. Öffentliche Aussagen des AMS zu laufenden Verfahren widersprechen der Amtsverschwiegenheit.
Erst aus dem vorliegenden Einkommens-Steuerbescheid werde ersichtlich, ob die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit die Geringfügigkeitsgrenze überstiegen hätten und somit eine Rückforderung anstehe, erläutert Wolf das gängige Prozedere. Für 2004 liege von Fortell allerdings noch gar kein Einkommens-Steuerbescheid vor. Die Rückzahlung beziehe sich auf 2003, was auch die Geschäftsführerin der AMS-Landesgeschäftsstelle Wien, Claudia Finster, nach mehrmaligen Rückfragen seitens der APA schließlich richtig stellen musste.
Forderungen bereits bezahlt
Fortell habe die Nachforderung bereits bezahlt, ohne Einspruch zu erheben, so Finster. Allerdings wäre keine Rückforderung gestellt worden, hätte Fortell bereits im Vorfeld alle Einkünfte angegeben. Sie habe die in den Medien genannte Höhe der Nachforderung nicht bekannt gegeben, betonte Finster, da sie keinen Betrag nennen dürfe, aber es ist richtig, dass er, wie in den Medien steht, unter 5.000 Euro liegt.
In einer Aussendung dementiert das AMS Wien wiederum Medienberichte, wonach Fortell vom AMS für das Jahr 2004 eine Zahlung von etwa 3.000 Euro in Aussicht gestellt worden sei. Vielmehr sei er über die Bemessungsgrundlage für die im Jahr 2004 bereits zuerkannte Notstandshilfe nochmals unterrichtet worden.
“Steuerbescheide nicht vorgelegt”
Darüber hinaus zeigt sich das AMS Wien verwundert über die Aussagen der Staatsanwaltschaft Wien, es habe dem Gericht im gegenständlichen Fall keine konkreten Zahlen nennen können bzw. jedes Mal einen anderen Schadensbetrag genannt. Vielmehr hat das AMS Wien alle Fragen des Gerichts vollständig und wahrheitsgetreu beantwortet. Konkrete Schadenssummen konnten deshalb nicht genannt werden, da sowohl von Mag. Adalbert Fortelni (so der bürgerliche Name Fortells, Anm.) als auch von Mag. Barbara Fortelni-Wussow die hierfür erforderlichen Steuerbescheide nicht bzw. nicht vollständig vorgelegt wurden.
Laut Anwalt Wolf liegen Fortells Einkommens-Steuerbescheide für 2002 und 2003 bereits vor. Von Wussow seien die Einkommens-Erklärungen fristgerecht abgegeben worden. Dass die Bescheide noch nicht vorliegen, ist Sache der Finanzverwaltung.
Gegen Fortell und Wussow, die zwischen 2002 und 2004 in drehfreien Zeiten immer wieder Notstandshilfe bezogen hatten, war nach einer privaten Anzeige wegen schweren Betrugs ermittelt worden. Nachdem der Betrugsverdacht sich nicht erhärten ließ, wurde das Verfahren vergangene Woche eingestellt.