Nachhilfe in der Badewanne: Lehrer freigesprochen
Der 58-jährige Pädagoge war damals zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Für das OLG war allerdings im Unterschied zur Ansicht des Erstgerichts kein für eine Strafbarkeit notwendiges Abhängigkeitsverhältnis gegeben. Der Berufungssenat konnte “kein spezifisches Subordinationsverhältnis im Sinne einer Über- und Unterordnung” erkennen. Außerdem habe keine Schutzbedürftigkeit der Nachhilfeschülerin bestanden.
Der 58-Jährige hatte die Schülerin praktisch seit Geburt an gekannt, handelte es sich dabei doch um die Tochter eines langjährigen Freundes. Dieser hatte den Pädagogen ersucht, das Mädchen auf einen Latein-Nachzipf vorzubereiten. Jener wollte zunächst nicht, ließ sich dann doch dazu überreden und beraumte die ersten Nachhilfestunden am FKK-Gelände auf der Donauinsel an.
Als es eines Tages stark regnete, verlegte er diese in sein Eigenheim und legte sich dort mit dem Mädchen in die Badewanne, um – wie er vor Gericht betonte – zwei Stunden Latein zu pauken. Im Anschluss legte er sich mit ihr “zum Auskühlen” hin. “Da ist es dann passiert”, schilderte der Angeklagte. Er habe sich von der Schülerin befriedigen lassen, weil sie dies – so zumindest seine Behauptung – “ausprobieren wollte”. Natürlich sei ihm das alles im Nachhinein unangenehm, “aber zutiefst bereue ich es eigentlich nicht”. Der Professor für Latein und Geschichte war nach Bekanntwerden des Vorfalls vom Stadtschuldrat suspendiert worden.