Nach VOL.AT-Bericht: Lochau hebt Hand- und Zugdienste wegen Formfehlers auf
Die Gemeinde Lochau hat ihre im Dezember 2024 beschlossene Verordnung über sogenannte Hand- und Zugdienste wieder aufgehoben. Wie die Gemeinde am Dienstag mitteilte, hatte das falsche Gremium den Beschluss gefasst. Demnach hätte nicht die Gemeindevertretung, sondern der Gemeindevorstand entscheiden müssen.
Die Verordnung sei damit formell rechtswidrig gewesen. Bereits bezahlte Ersatzleistungen sollen rückerstattet werden.
Pflichtarbeit für das Gemeinwohl
Die Regelung hatte vorgesehen, dass Haushalte entweder vier Stunden Gemeindearbeit leisten oder einen Geldbetrag in Höhe von 40 Euro entrichten. Solche Dienste können unter anderem für Schneeräumung, Pflegearbeiten oder Aufräumaktionen herangezogen werden.
Das dahinterliegende Gesetz stammt aus der Zeit des Austrofaschismus und steht seit Jahren in der Kritik. Während Gemeinden im Bregenzerwald dieses Instrument weiterhin nutzen, ist es im Rheintal weitgehend unüblich. Lochau war eine der wenigen Ausnahmen und hatte das Modell zuletzt wieder aktiviert.
Die Rücknahme der Verordnung erfolgt nun ausschließlich aus formalen Gründen. Ob und wann die Hand- und Zugdienste erneut – dann formgerecht – beschlossen werden, ist derzeit offen.
(VOL.AT)