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Nach VfGH-Entscheid: Kanzleramt liefert Akten an U-Ausschuss

Die Handy-Nachrichten des Bundeskanzlers müssen nicht übermittelt werden.
Die Handy-Nachrichten des Bundeskanzlers müssen nicht übermittelt werden. ©APA
Das Bundeskanzleramt muss die von der Opposition eingeforderten Unterlagen an den Ibiza-U-Ausschuss liefern, wie der VfGH entschieden hat. Dies soll noch am Mittwoch geschehen.

Der Antrag auf die Übermittlung der Handy-Nachrichten des Bundeskanzlers wurde hingegen zurückgewiesen, teilte der VfGH in einer Aussendung mit. Das Bundeskanzleramt sicherte gegenüber der APA die Übermittlung aller geforderten Akten an den U-Ausschuss noch am Mittwoch zu.

Opposition wandte sich wegen Akten-Lieferung an VfGH

SPÖ, FPÖ und NEOS hatten sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da das Bundeskanzleramt relevante Akten nicht an den U-Ausschuss geliefert hatte. Zwei von drei Anträgen waren nun erfolgreich: Geliefert werden müssen noch fehlende Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria sowie die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie mehrerer Bediensteter des Bundeskanzleramtes.

Der Bundeskanzler habe zwar Dokumente übermittelt, schreibt der VfGH, "es aber verabsäumt, hinsichtlich der nicht vorgelegten Akten und Unterlagen eine Begründung zu liefern, aus der hervorginge, um welche Art von Akten und Unterlagen es sich dabei handelte, und anhand der sich die Feststellung der Nichtzugehörigkeit zum Untersuchungsgegenstand für das verlangende Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses nachvollziehen ließe".

Damit habe der Kanzler lediglich seiner Behauptungs-, nicht aber auch seiner diesbezüglichen Begründungspflicht gegenüber dem Ibiza-Untersuchungsausschuss entsprochen, heißt es weiter in dem Urteil. Das Kanzleramt hatte Ende April dem VfGH 692 Mails von Mitarbeitern übermittelt, wonach sie in einem "umfassenden Suchprozess" keinerlei "abstrakt relevante Akten und Unterlagen" gefunden hätten.

Weiters heißt es in dem Urteil des VfGH: "Die Frage, ob E-Mails unwiederherstellbar gelöscht sind, wäre im Rahmen einer allfälligen Exekution (...) zu klären." NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper griff diesen Ball gleich auf und kündigte an, einen entsprechenden Antrag einzubringen.

Handy-Nachrichten von Kurz müssen nicht übergeben werden

Als unzulässig zurückgewiesen hat der VfGH den Antrag betreffend Nachrichten auf einem Mobiltelefon des Bundeskanzlers, weil die dem Antrag zugrunde liegende Aufforderung "nicht hinreichend bestimmt" war. Anders als bei der Entscheidung in der vergangenen Woche zu den Unterlagen aus dem Finanzministerium geht es diesmal nicht um die Exekution einer Entscheidung, merkte der VfGH explizit an. Die SPÖ kündigte an, den Antrag - ohne Formalfehler - erneut einzubringen.

"Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt", sicherte das Bundeskanzleramt im Gespräch mit der APA die Übermittlung zu. Und in einer weiteren Stellungnahme hieß es: "Die Entscheidung des Höchstgerichtes, auch E-Mails zu liefern, die nicht mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen, wird selbstverständlich akzeptiert und unverzüglich umgesetzt."

Kanzleramt übermittelt E-Mails in unterschiedlichen Etappen

Die E-Mails würden "in unterschiedlichen Klassifizierungsstufen nach dem Informationsordnungsgesetz geliefert". Übermittelt wird teils elektronisch, teils auch in Papierform. Teils könnten Unterlagen auch erst kommende Woche geschickt werden.

Unterstrichen wird ferner, dass man bereits über 60.000 Seiten, laut Kanzleramt alle relevanten Akten, geliefert habe. Im Auftrag des VfGH würden nun die bereits zusammengetragenen E-Mails noch heute an das Parlament geliefert, sowohl in elektronischer als auch teilweise in gedruckter Form. Aufgrund des großen Umfanges (mindestens 50.000 E-Mails) werde das Ausdrucken der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb die Möglichkeit bestehe, dass einzelne Teile noch nachgeliefert würden.

Die E-Mails würden in unterschiedlichen Klassifizierungsstufen nach dem Informationsordnungsgesetz übermittelt, da es sich hierbei um unterschiedlichste Materien handle, darunter auch Gesundheitsdaten von Mitarbeitern, Informationen über die nationale Sicherheit und ähnliche schützenswerte Informationen. Um dem Erkenntnis in vollem Umfang Rechnung zu tragen, würden darüber hinaus alle Bediensteten des Bundeskanzleramts angewiesen, im Sinne des Erkenntnis noch einmal ihre E-Mail-Postfächer zu durchsuchen und alle in Frage kommenden Nachrichten zu liefern, sofern das nicht bereits erfolgt sei.

Dafür sei den Mitarbeitern eine Frist bis Montagmittag gegeben worden, damit bereits Anfang nächster Woche dem U-Ausschuss sämtliche Unterlagen entsprechend dem Erkenntnis des VfGH vollumfänglich geliefert werden könnten.

Kritik von Krisper: "Offensichtlich nur auf Zeit gespielt"

"Offensichtlich hat auch das Bundeskanzleramt nur auf Zeit gespielt und mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gerechnet und die Unterlagen längst vorbereitet, wenn Kanzler Kurz sie noch heute an den U-Ausschuss übermitteln kann" meinte Krisper zur Ankündigung. Sie erwartet sich, dass die Korrespondenzen "nicht wieder in Bausch und Bogen als 'geheim' geliefert werden", wie das bei den Akten aus dem Finanzministerium der Fall war.

(APA/Red)

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