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Nach tödlicher Hundeattacke: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen grob fahrlässiger Tötung

Hunde Attacke
Hunde Attacke ©Canva
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen grob fahrlässiger Tötung: Nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin in Oberösterreich wird nun gegen die Hundehalterin ermittelt. Bei einer möglichen Anklage drohen bis zu drei Jahre Haft.

Darum geht es:

  • Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung nach Hundeattacke auf Joggerin
  • Mögliche Anklage führt zu Verhandlung vor Landesgericht und Haftstrafe
  • Oberösterreich plant "Hundeführerschein" und Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde
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Die Staatsanwaltschaft Linz hat nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin die Ermittlungen übernommen und auf grob fahrlässige Tötung erweitert. Die Hundehalterin, die bei dem Angriff auf einem Feldweg selbst schwer verletzt wurde, konnte bisher noch nicht befragt werden. Die Obduktion der 60-Jährigen hat ergeben, dass sie infolge unzähliger Bisse wegen hohen Blutverlusts gestorben ist, bestätigte eine Staatsanwaltschaftssprecherin Medienberichte am Donnerstag.

Nachdem die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ermittelt, wird der Fall bei einer möglichen Anklage nicht vor dem Bezirks-, sondern vor dem Landesgericht verhandelt. Im Falle einer Verurteilung drohen der 37-jährigen Züchterin bis zu drei Jahre Haft.

Nach tödlichem Angriff: Oberösterreich plant "Hundeführerschein"

Die Hundehalterin war Montagvormittag mit dem American Stafford Terrier in Naarn (Bezirk Perg) Gassi gegangen, als dieser plötzlich die Joggerin anfiel und tot biss. Die Besitzerin konnte den angeleinten Rüden nicht von dem Opfer wegzerren. Inzwischen ist das Tier eingeschläfert und auch alle anderen Hunde der Halterin wurden weggebracht. Am Donnerstag beschäftigte sich auch der oö. Landtag mit dem Fall. Zudem tagte erstmals einen Arbeitgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes. Derzeit gibt es in Oberösterreich keine sogenannten Listenhunde, für die eigene Haltevorschriften, wie etwa das Tragen eines Maulkorbs im öffentlichen Raum, gelten.

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ÖVP fordert: Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde

Nach dem ersten Treffen der Arbeitsgruppe informierte der für Tierschutz zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) am Nachmittag darüber, dass für Oberösterreich ein "Hundeführerschein" entwickelt werden soll. Eine weitere Überlegung im Zuge der Evaluierung des Gesetzes geht dahin, eine Klassifizierung der Rassen und damit verbundene Haltevorgaben einzuführen. Lindner gab der Arbeitsgruppe den Auftrag, dafür "rechtliche und praktische Möglichkeiten zu prüfen, Hunde nach deren Gefährdungspotenzial wie Beißkraft und Gewicht einzuteilen".

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Für die ÖVP sind Vorschläge wie verpflichtende Schulungen für Hundehalter oder ausgeweitete Anschaffungserfordernisse nicht ausreichend, damit "gefährliche Hunderassen" nicht zu "Waffen" ausgebildet werden. "Wir wollen daher jedenfalls die Einführung einer Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde im öffentlichen Raum", meinte ÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger.

(APA)

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