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Nach "Summer Splash"-Pleite: Maturanten bekommen Geld zurück

Die Maturanten, die eine "Summer Splash"-Maturareise gebucht haben, haben Anspruch auf Rückzahlung.
Die Maturanten, die eine "Summer Splash"-Maturareise gebucht haben, haben Anspruch auf Rückzahlung. ©AFP (Sujet)
Nach der Insolvenz des "Summer Splash"-Veranstalters "Splashline" haben die Maturanten Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Reisekosten. Hier alle Details.

Nachdem am 29. Mai 2020 das Konkursverfahren über die Splashline Travel und Event GmbH eröffnet wurde, können die betroffenen Kunden nun die Rückzahlung ihrer Zahlungen anfordern. Aufgrund der Pauschalreiseverordnung ist für die Absicherung der Kundengelder im Insolvenzfall gesorgt. Der Anspruch muss bis acht Wochen nach Insolvenzantrag, also bis zum 24. Juli 2020, geltend gemacht werden. Alle weiteren Infos und das Antragsformular sind hier zu finden.

(Red.)

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