Sie hatten Landesrat Hermann Kepplinger (S) im Jahr 2005 Vernaderung vorgeworfen, dieser brachte daraufhin eine Privatklage ein. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete volle Berufung an. Hintergrund war eine Diskussion um die Finanzen des Landes.
Kepplinger zeigte sich erfreut, dass ein unabhängiger Richter festgestellt habe, dass der von der Volkspartei gepflogene Stil, ihn zu diffamieren und zu verunglimpfen, zu Recht als deliktisches Verhalten von Pühringer, Hiesl und der ÖVP Oberösterreich zu qualifizieren sei. Aus unserer Sicht waren die gegen Kepplinger formulierten Vorwürfe im Rahmen der politisch zulässigen Kritik, betonte ÖVP-Klubobmann Michael Strugl. Die Bewertung der nächsten Instanz bleibe abzuwarten.