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Nach sexuellen Übergriffen in Wiener U-Bahn: Verdächtiger Mann enthaftet

Nach sexuellen Übergriffen in U3-Stationen kam der Verdächtige frei
Nach sexuellen Übergriffen in U3-Stationen kam der Verdächtige frei ©Wiener Linien/Johannes Zinner (Sujet)
Jener 36-jährige Mann, der Mitte August nach sexuell motivierten Übergriffen in zwei Wiener U-Bahn-Stationen festgenommen wurde, ist am Montag auf freien Fuß gesetzt worden. Das gab die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, bekannt.
Sexueller Übergriff in Station
Zeuge hat sich gemeldet
Verdächtiger gefasst
U-Haft beantragt
Verdächtiger in U-Haft

Der 36-jährige Mann, der Mitte August nach sexuell motivierten Übergriffen in Wiener U-Bahn-Stationen festgenommen wurde, ist am Montag wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Ausschlaggebend für die Enthaftung war ein psychiatrisches Gutachten, das dem gebürtigen Tschechen Zurechnungsunfähigkeit bescheinigt. Aus gesetzlichen Gründen fehlt die Handhabe, um weiter gegen den Mann vorgehen zu können.

Sexuelle Übergriffe in Wiener U-Bahn: Mann auf freiem Fuß

Von Anfang an hatte die Vermutung bestanden, dass der Verdächtige psychisch krank und damit womöglich nicht schuldfähig sein könnte. Dieser Verdacht bestätigte sich nach Beiziehung des psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer, der zum Schluss kommt, dass dem 36-Jährigen seine Handlungen aufgrund seiner psychischen Disposition nicht vorzuwerfen sind, weil er nicht in der Lage war, das Unrecht seines Tuns zu erkennen.

Mit dem vorliegenden Gutachten war keine rechtliche Basis für die weitere Aufrechterhaltung der U-Haft mehr vorhanden. Sexuelle Belästigung (Paragraf 218 StGB) ist mit maximal sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bedroht. Um einen psychisch Kranken weiter anhalten und einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf den Weg bringen zu können, hätte dieser ein Delikt setzen müssen, das – wäre er gesund – zumindest mit einer einjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist. Der 36-Jährige war daher zwingend freizulassen.

Verfahren wird eingestellt: “Es gibt leider keine andere Möglichkeit”

Aufgrund des psychiatrischen Gutachtens, das dem 36-Jährigen Zurechnungsunfähigkeit bescheinigt, wird das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung eingestellt. Das erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek. “Es gibt leider keine andere Möglichkeit. Wir sind an die Gesetze gebunden”, sagte Bussek.

Der Verdächtige – ein besachwalteter Tscheche ohne festen Wohnsitz – soll erstmals am 31. Mai eine junge Frau bedrängt haben. Am 15. August stellte er sich dann innerhalb weniger Minuten in zwei verschiedenen U-Bahn-Stationen auf Rolltreppen und berührte zwei 17 bzw. 24 Jahre alte Frauen unsittlich im Intimbereich, wobei er in einem Fall einen Holzstock verwendet haben soll.

Hinweise auf paranoide Schizophrenie

Der 36-Jährige weist mehrere einschlägige Vorstrafen auf und ist auch schon im Gefängnis gesessen. Unmittelbar nach seiner Festnahme war es der Polizei nicht gelungen, mit dem Mann eine Einvernahme durchzuführen. Er soll einen psychisch kranken Eindruck gemacht und sich vor den Kriminalisten in Selbstgesprächen, begleitet von grundlosem und unkontrolliertem Grinsen ergangen haben. Bereits zu diesem Zeitpunkt lagen Hinweise auf eine paranoide Schizophrenie vor.

Nach der Überstellung des 36-Jährigen in die Justizanstalt Josefstadt besserte sich dessen Zustand – vermutlich aufgrund der Verabreichung von Medikamenten, über die der Obdachlose bis dahin wohl nicht verfügte. Bei der Verhängung der U-Haft machte er erstmals Angaben zu den wider ihn erhobenen Vorwürfen, wobei er diese verharmloste und sich wunderte, dass er deshalb eingesperrt wurde.

36-Jähriger würde nur bei “Gefahr im Verzug” eingewiesen

Die nunmehrige Enthaftung war aufgrund der bestehenden Gesetzeslage unumgänglich, weil keine geeignete Anlasstat – dazu müsste der Tscheche ein mindestens mit einjähriger Freiheitsstrafe bedrohtes Delikt begangen haben – vorliegt, die es der Staatsanwaltschaft ermöglichen würde, einen Antrag auf Unterbringung des psychisch Kranken in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzubringen, wo eine stationäre therapeutische Behandlung des Mannes gewährleistet wäre.

Da der 36-Jährige bisher keine schwerwiegenden Delikte gesetzt hat, könnte er vorerst nur nach dem Unterbringungsgesetz in eine psychiatrische Klinik gebracht werden. Dazu wären die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei “Gefahr im Verzug” berechtigt bzw. verpflichtet – der Mann müsste auf Polizisten den Eindruck erwecken, dass von ihm eine Gefahr für sich selbst oder seine Mitmenschen ausgeht. Über die Aufnahme in eine Spezialklinik hätte ein Arzt nach einer Untersuchung zu entscheiden, wobei er bescheinigen müsste, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen.

(apa/red)

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