Nach Schussattentat in Linz: 44-Jähriger fasst 17 Jahre Haft aus
Ein 44-Jähriger ist am Freitag im Landesgericht Linz wegen Mordversuchs zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wird ein Schussattentat in Linz zur Last gelegt. Er soll mit einer Faustfeuerwaffe durch ein geöffnetes Wagenfenster auf den 38-jährigen Lenker geschossen haben. Hintergrund könnte ein Streit im Drogenmilieu sein, der Angeklagte hatte die Tötungsabsicht bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schuss in Hals durch Wagenfenster
Der angeklagte Nordmazedonier soll das spätere Opfer am 14. Jänner zu einem Treffpunkt beordert haben. Der Tschetschene sei mit dem Auto gekommen und der Angeklagte habe ihm durch das offene Wagenfenster "aus nächster Nähe" in den Hals geschossen, schilderte die Staatsanwaltschaft den Tatablauf. Der Mann überlebte schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter wurde einige Wochen nach der Tat in der Schweiz gefasst.
Angeklagter sprach von Notwehr
Der Angeklagte gibt den Schuss zu, will sich aber nur verteidigt haben. Er präsentierte dem Gericht seine eigene Version: Der Tschetschene, den er nicht gekannt habe, habe ihn am Tag vor der Tat angerufen und "Schutzgeld verlangt", wieso wisse er nicht. Bei dem Treffen habe der Tschetschene dann plötzlich ein "großes Messer" gezogen. Daher habe er geschossen und sei weggelaufen. Wie er aus seinem Blickwinkel ein Messer gesehen haben will, sei ihr rätselhaft, zweifelte die Staatsanwältin an dieser Geschichte. "Das Auto war nicht die gläserne Kutsche aus dem Märchen, sondern ein SUV."
Das Opfer hatte keine Erklärung für die Tat und viele Erinnerungslücken. Auch die Zeugen aus dem Umfeld von mutmaßlichem Täter und Opfer blieben vage, wollen den Angeklagten kaum gekannt haben. Einer bestritt vor Gericht, was er bei der Polizei ausgesagt hatte - im Wesentlichen hatte er dort Drogengeschäfte in den Raum gestellt. Den Angeklagten veranlasste das zur Aussage: "Dafür muss er sich vor meiner Familie verantworten". Damit seien sicher keine Zivilgerichte gemeint, vermutete die Staatsanwältin und konstatierte: Es handle sich bei dem Angeklagten um einen "gefährlichen Mann", der nicht davor zurückschrecke, "andere zu bedrohen, um seine Prozessposition zu verbessern".
"Bekennerschreiben" an Staatsanwaltschaft
Sie verwies auch darauf, dass der Angeklagte ein "Bekennerschreiben" an das Postfach der Staatsanwaltschaft geschickt habe. Darin schreibe er klar, dass er geschossen habe, und mache seinem Ärger Luft, dass das Opfer nicht verfolgt würde. Hintergrund der Tat dürfte aus Sicht der Anklage sein, dass sich der Angeschossene in die Drogengeschäfte des Angeklagten, gegen den parallel ein Verfahren wegen Drogenhandels läuft, einmischen bzw. ihn erpressen habe wollen.
Der Verteidiger folgerte aus der Tatsache, dass sein Mandant aus nächster Nähe nur einmal in die Schulter geschossen habe und dann weggelaufen sei, dass dieser das Opfer nicht töten wollte. Ähnlich auch sein Mandant: "Ich habe in zwei Kriegen in Spezialeinheiten gedient" - wenn er jemanden töten hätte wollen, hätte er das geschafft, meinte er sinngemäß.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Geschworenen glaubten wohl eher der Sicht der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Weder Anklage noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
(APA/Red)