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Nach Schuss auf Ehefrau in NÖ: Zwölf Jahre Haft und Einweisung

Der Mann wurde heute in Korneuburg verurteilt.
Der Mann wurde heute in Korneuburg verurteilt. ©APA/Christopher Eckel
Ein 54-Jähriger wurde heute in Korneuburg zu zwölf Jahren Haft verurteilt, da er mit einem Revolver auf seine Frau geschossen haben soll.
Polizist soll auf Ehefrau geschossen haben

Der Korneuburger Prozess gegen einen Polizisten, der im Dezember 2018 in einem Pkw mit einem Revolver auf seine Ehefrau geschossen haben soll, hat am Freitag mit zwölf Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geendet. Der 54-Jährige wurde nicht rechtskräftig unter anderem wegen versuchten Mordes und Körperverletzung schuldig gesprochen.

Fünf der acht Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach versuchtem Mord. Bei der Strafbemessung wurden unter anderem der bisher ordentliche Lebenswandel sowie die bereits geleistete Schadensgutmachung mildernd gewertet. Erschwerend wirkte sich nach Angaben der vorsitzenden Richterin das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen aus.

NÖ: Mann drohte Ehefrau mit dem Umbringen

Der Schussabgabe im Pkw war eine jahrelange Vorgeschichte vorausgegangen. Der Polizist soll seine Frau regelmäßig mit dem Umbringen bedroht haben. Um dies zu bekräftigen, soll er dabei wiederholt seine Dienstwaffe demonstrativ auf den Tisch gelegt haben. Insgesamt 20 Mal soll der 54-Jährige beim Autofahren mit seiner Partnerin als Insassin das Lenkrad verrissen und vorgegeben haben, gegen einen Baum zu fahren. Auch vor den drei gemeinsamen Kinder soll er Todesdrohungen geäußert haben. Gleich mehrmals soll der Verdächtige etwa einer seiner Töchter geschildert haben, in welcher Reifenfolge er die gesamte Familie umbringen werde. Zudem soll der Beschuldigte immer wieder gewalttätig geworden sein.

Im Herbst 2010 zeigte das spätere Opfer den 54-Jährigen an - der Mann soll sie unter anderem nach einem Streit ins Gesicht geschlagen haben, wodurch sie zu Boden stürzte. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde jedoch eingestellt. Noch im selben Jahr zog die Frau aus dem gemeinsamen Haus in eine Wohnung, was jedoch nicht zum Ende der Drohungen durch ihren Mann geführt haben soll.

Schuss auf Ehefrau im Dezember 2018

Im Zentrum der Geschworenenverhandlung standen die Geschehnisse in der Nacht auf den 21. Dezember 2018. Nach einer gemeinsamen Lokaltour hielt das spätere Opfer den Pkw des nunmehr suspendierten Beamten vor dessen Haus im Bezirk Gänserndorf. Die seit Jahren an getrennten Wohnorten lebenden Eheleute waren beide alkoholisiert.

Der 54-Jährige soll anschließend vom Beifahrersitz aus mit einem Revolver der Marke Smith & Wesson, Kaliber .357 Magnum, auf seine Ehegattin gefeuert haben. Er habe gewollt, dass die Frau bei ihm schläft und sich über den Zick-Zack-Kurs seiner Partnerin - die sich darauf nicht festlegen wollte - geärgert. Die Waffe hatte der Mann eigenen Angaben zufolge bereits rund 14 Tage in dem Wagen mitgeführt. Beim Betätigen des Abzugs habe er sich gedacht, "wenn mich die Frau nicht ernst nimmt, werde ich ihr jetzt einmal einen Schock verpassen", sagte der Beschuldigte. Der Angeklagte habe absichtlich vorbeigeschossen, betonte Verteidiger Rudolf Mayer. Das Opfer widersprach diesen Äußerungen: "Wenn er mich schrecken hätte wollen, hätte er in den Fußraum runter geschossen."

Schuss verfehlte Frau nur knapp

Der Schuss verfehlte die Frau laut Anklage nur, weil diese instinktiv ihren Kopf und ihren Körper zurückbewegte und in den Fahrersitz presste, als sie die Waffe sah. "Ich habe mehrere Schutzengel gehabt", meinte das Opfer, das ein Knalltrauma mit Tinnitus im rechten Ohr erlitt.

Der Vorfall im Pkw hatte eine jahrelange Vorgeschichte: Der Polizist soll seine Frau regelmäßig mit dem Umbringen bedroht haben. Auch gegenüber der drei Kinder gab es der Anklage zufolge ähnliche Äußerungen, zudem schlug der Mann seine beiden Töchter und seinen Sohn wiederholt. Zu diesen Taten bekannte sich der außer Dienst gestellte Polizist schuldig.

Der Sachverständige Werner Brosch attestierte dem 54-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit schweren Auswirkungen auf mehrere Lebensbereiche und schlechter Prognose. Die Voraussetzungen einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch würden bestehen, hielt der Gutachter fest. Dieser Ansicht folgte das Geschworenengericht.

25.000 Schadensgutmachung an das Opfer

Bei der Strafbemessung wurden der bisher ordentliche Lebenswandel und die bereits geleistete Schadensgutmachung von 25.000 Euro an das Opfer mildernd gewertet. Hinzu kamen das teilweise abgelegte Geständnis und die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben war. Als erschwerend wurde der vorsitzenden Richterin zufolge das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen erachtet.

Der Polizist wurde neben Haft und Einweisung auch zur Zahlung von 10.000 Euro an jede seiner beiden Töchter verurteilt. Der Verteidiger erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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