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Nach Rottweiler-Bissattacke: Gesetze für Wiener Hundehalter werden verschärft

Für Besitzer von Listenhunden soll ein Alkohollimit eingeführt werden.
Für Besitzer von Listenhunden soll ein Alkohollimit eingeführt werden. ©pixabay.com (Symbolfoto)
Nachdem ein einjähriger Bub an den Folgen einer Bissattacke eines Rottweilers verstorben ist, werden nun die Vorschriften für Wiener Hundehalter verschärft. Die neue Gesetzesnovelle wird kommende Woche präsentiert.

Infolge der Attacke eines Rottweilers gegen ein Kleinkind in Wien-Donaustadt, das seinen Verletzungen am Donnerstag erlegen ist, hat die Stadt strengere Bestimmungen für Hundehalter in Aussicht gestellt. Die Gesetzesnovelle kommt nun fix und wird nächste Woche präsentiert, bestätigte das Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Mittwoch einen “Kurier”-Bericht.

Alkohollimit für Listenhunde-Besitzer

Man sei gerade in Endabstimmung mit Polizei und Experten, hieß es gegenüber der APA aus dem Ressort Simas. Die Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes werde noch heuer in Kraft treten.

Das Maßnahmenpaket wird u.a. das von Sima bereits angekündigte Alkohollimit für Besitzer sogenannter Listenhunde enthalten. Im Gespräch war eine 0,5-Promille-Obergrenze, wie sie auch für Autofahrer gilt. Bei der Halterin des inzwischen eingeschläferten Rottweilers, der vor gut drei Wochen das einjährige Kind angefallen hatte, waren 1,4 Promille im Blut nachgewiesen worden.

Zwölfte Änderung in Wiener Tierhaltegesetz

Das entsprechende Paket werde aber auch “eine Fülle weiterer Maßnahmen” enthalten. Details wollte eine Ressortsprecherin allerdings noch nicht verraten. Bei den anstehenden Änderungen handelt es sich um die inzwischen zwölfte Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes in den vergangenen Jahren.

(APA/Red)

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