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Nach Randalen bei Zenit-Spiel in Wien: Russischer Fan steht jetzt vor Gericht

Die russischen Fans hätten beinahe einen Spielabbruch proovizert.
Die russischen Fans hätten beinahe einen Spielabbruch proovizert. ©EPA
Nach den brutalen Ausschreitungen russischer Fans rund um die Champions League Partie zwischen Austria Wien und Zenit St. Petersburg im Dezember 2013 wurde am Donnerstag ein 24-jähriger Zenit-Fan vor Gericht geladen. Die Partie endete mit einem 4:1 Sieg für die Wiener, die Partie stand allerdings am Rande eines Abbruchs.
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Der Russe, der zwei Tage zuvor über Prag eingereist war, soll am Weg ins Stadion einen Polizisten mit einem bengalischen Feuer beworfen haben. Zusammen mit etwa 200 weiteren Anhängern marschierte der 24-jährige am Weg zum Ernst Happel Stadion durch die Prater Hauptallee und entzündeten Feuerwerkskörper. Als ein Polizeibus vor der Gruppe anhielt, soll der Angeklagte einen aussteigenden Polizisten gezielt mit einer Leuchtfackel beworfen haben, welche ihr Ziel allerdings verfehlte. “Das stimmt nicht. Ich räume aber ein, alkoholisiert gewesen zu sein”, sagte der russische Fußball Fan in seinem Prozess. Ihm wird versuchte absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen. Auf die Frage von Richterin Gerda Krausam, wie viel er denn getrunken gehabt habe, erwiderte er: “Ich war ganz normal betrunken wie ein Mensch, der in ein anderes Land kommt und sich ein Fußballmatch anschaut.”

Polizist konnte den Mann nicht identifizieren

Der betreffende Polizist sagte vor Gericht, er habe das Gesicht des Manners nicht erkennen können. Es war ja finster”, erläuterte er. Er habe ihn allerdings später an seiner rote Haube mit Bommel und seiner Umhängetasche identifiziert. Daraufhin legte der Verteidiger mehrere Lichtbilder vor, auf denen der Angeklagte am Weg zum Stadion zu erkennen war und eine dunkle Haube trug. Dennoch schloss der Polizeibeamte einen Irrtum aus. “Es war eindeutig er. Er hat halt zwei Hauben mitgehabt und die gewechselt, bevor er die Fackel aufgehoben hat.”

Verhandlung wurde vertagt

Nun will das Gericht mit weiteren Zeugenaussagen klären ob der Angeklagte tatsächlich der Fackelwefer war. Die Verhandlung wurde auf den 17. April vertagt. Neben der versuchten Körperverletzung wird dem 24-Jährigen auch Widerstand gegen die Staatsgewalt angekreidet. Er wollte davonlaufen und habe sich anschließend gegen seine Festnahme gewehrt.

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