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Nach Polizeieinsatz in Vorchdorf: Keine Extremisten bei Waffenübung

Die Waffenübungen in Vorchdorf löste einen Polizeieinsatz aus.
Die Waffenübungen in Vorchdorf löste einen Polizeieinsatz aus. ©APA/BARBARA GINDL
Nach dem Polizeieinsatz am Samstag in Vorchdorf aufgrund von 19 Personen, die Langwaffen trugen, steht fest, dass keine extremistischen Absichten vorliegen. Ermittlungen zu Extremismus oder Staatsverweigerung blieben ohne Ergebnis. Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung war vor Ort, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Personen aus Oberösterreich, Salzburg und Kärnten gaben an, auf einem Anwesen in Vorchdorf Zielübungen machen zu wollen. Die Polizei untersucht, warum die Gruppe mit Waffen ins Haus flüchtete, als die Polizei eintraf. Mehrere Polizeieinheiten und das Einsatzkommando Cobra waren vor Ort. Waffen wurden im Haus und in Fahrzeugen gefunden. Die Überprüfung der etwa 50 halbautomatischen Waffen dauert an. Anzeigen gemäß Waffengesetz werden an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet.

Abschlussbericht zu Waffenübungen in Vorchdorf noch offen

Entscheidend für die Beurteilung, ob gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Waffengesetz vorliegen, sei, ob die Personen einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte innehaben, erklärte Staatsanwaltschaftssprecherin Kerstin Kutsam. Mit einem Waffenpass dürfe man die Waffe mit sich führen, mit einer Besitzkarte sei es lediglich erlaubt, die Waffe von zuhause zu einem Schießplatz und retour zu transportieren. Um einen Schießplatz habe es sich in Vorchdorf ihres Wissens nach nicht gehandelt, so die Behördensprecherin. Nun sei für das Strafrecht maßgeblich, ob das Privatgrundstück eingefriedet gewesen sei, also nicht jedermann es betreten konnte; dafür reiche etwa auch eine Kennzeichnung oder ein Weidezaun. Eine abschließende rechtliche Beurteilung sei erst nach dem Abschlussbericht der Polizei möglich, so die Sprecherin. Der ehemalige Eigentümer und jetzige Pächter des landwirtschaftlichen Anwesens in Oberösterreich, auf dem die Übungen stattfinden sollten, war selbst dabei und hatte die Aktion erlaubt. Der aktuelle Eigentümer hatte das Geschehen angezeigt.

(APA/Red)

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