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Nach OLG Wien Urteil: EVN-Kunden müssen bis Ende Juli handeln

Die VKI-Sammelaktion zur EVN-Preisanpassung läuft noch bis Ende Juli.
Die VKI-Sammelaktion zur EVN-Preisanpassung läuft noch bis Ende Juli. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat entschieden, dass eine von der EVN genutzte Preisanpassungsklausel nicht zulässig ist. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Namen des Sozialministeriums Klage erhoben.
VKI-Klage wegen EVN-Preiserhöhung 2022

Laut VKI ist durch das Urteil des OLG Wien die rechtliche Grundlage für die Preiserhöhung im September 2022 entfallen. Der VKI erreichte mit der EVN einen Vergleich, um die durch die Preisanpassung entstandenen zusätzlichen Kosten für Strom und Erdgas auszugleichen.

Betroffene Kund:innen haben noch drei Wochen Zeit, um eine Ausgleichszahlung zu beantragenVKI: Sammelaktion zur EVN-Preisanpassung läuft noch bis 31.07.2025

Alle betroffenen Privatkunden können auf Anfrage entweder eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonusprogramm der EVN erhalten. Zur Beantragung der Ausgleichszahlung ist eine Anmeldung bis spätestens 31.07.2025 hier notwendig. Die EVN hat Informationsschreiben an über 300.000 betroffene Haushaltskunden verschickt. Auch ehemalige Kunden der EVN können sich registrieren und von der Einigungslösung profitieren. Die Höhe der Entschädigung oder Gutschrift richtet sich nach dem individuellen Verbrauch. Die folgenden Tarife waren von der Preiserhöhung 2022 betroffen: Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas.

"Die Sammelaktion und die von der EVN angebotene Ausgleichszahlung sind bislang von den betroffenen Kund:innen sehr gut angenommen worden, sagt Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist der Sammelaktion im VKI. "Bereits über 130.000 Kund:innen haben einen Antrag gestellt und eine Ausgleichszahlung oder Gutschrift im EVN Bonuspunkteprogramm erhalten. Betroffene Haushaltskund:innen mit einem durchschnittlichen Verbrauch können - für Strom und Gas gesamt - mit einer Ausgleichszahlung bzw. Bonuspunkten im Gegenwert von mehreren hundert Euro rechnen."

(Red)

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