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Nach OGH-Urteil zu Fake-Wirtshausbriefen: FPÖ NÖ erspart "Tagespresse" über 60.000 Euro

Das OGH-Urteil kommt der "Tagespresse" weniger teuer als gedacht.
Das OGH-Urteil kommt der "Tagespresse" weniger teuer als gedacht. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Fake-Wirtshausbriefe kosten die "Tagespresse" weniger, als ursprünglich angenommen.
Fake-Briefe: OGH sieht FPÖ im Recht
Sieg für "Tagespresse" gegen FPÖ

Im Februar entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass die vom satirischen Online-Medium im Namen der FPÖ NÖ verschickten Briefe als "bewusste Täuschung" und als "irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung" zu betrachten seien. Aufgrund dieses Urteils drohten der "Tagespresse" Kosten von über 100.000 Euro.

Nach Urteil gegen "Tagespresse": FPÖ NÖ verpasste Frist

Der größte Brocken davon - über 60.000 Euro - ist auf Urteilsveröffentlichungen in den Printausgaben der "NÖN" und den "Bezirksblättern" zurückzuführen. Die Einschaltkosten hätte die "Tagespresse" der FPÖ NÖ ersetzen müssen. Doch die FPÖ NÖ ließ die vierwöchige Frist (bis 6. März) zur Urteilsveröffentlichung verstreichen. "Damit 'schenkt' sie uns 62.757 Euro", teilte "Tagespresse"-Chef Fritz Jergitsch der APA mit. Denn allfällige Forderungen im Zusammenhang mit einer Urteilsveröffentlichung seien somit nicht mehr exekutierbar. Bei "NÖN" und "Bezirksblättern" würden bisher keine Buchungen der FPÖ vorliegen.

Die FPÖ NÖ reagierte am späten Nachmittag mit einer Aussendung: "Unser Partei-Logo und unsere Anschrift darf nicht straffrei verwendet und der Bürger darf nicht getäuscht werden. Somit haben wir gegen 'Die Tagespresse' vor Gericht alles erreicht und sämtliche Kosten ersetzt bekommen", zeigte sich FPÖ-Landesparteisekretär Alexander Murlasits zufrieden. Auslöser für den Rechtsstreit waren im April 2023 im Namen und mit Logo der FPÖ versandte Briefe an 500 niederösterreichische Wirtshäuser. Diese Schreiben nahmen die von den Freiheitlichen forcierte "Wirtshausprämie" aufs Korn. Die Rede war darin von einer neu geschaffenen "Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur". Als Kriterium zur Beurteilung, ob der Betrieb für die Wirtshausprämie geeignet sei, wurde neben einer "Panierquote" u.a. eine "rot-weiß-rote Kinderkarte" angeregt, die etwa ein "Andreas-Hofer-Schnitzel" oder ein "Gabalier-Fleischlaberl" aufweisen könne.

(APA/Red)

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