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Nach Namensänderung: Uni-Absolvent erstritt neue Sponsionsurkunde

Der Uni-Absolvent bekam eine neue Sponsionsurkunde.
Der Uni-Absolvent bekam eine neue Sponsionsurkunde. ©pixabay.com (Sujet)
Nachdem ein Jusabsolent seinen Namen geändert hatte, hat er nun auch eine neue Sponsionsurkunde bekommen. Um diese zu erhalten, musste er beim EGMR klagen.

Ein Jusabsolvent hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Recht erstritten, nach einer Namensänderung eine neue Sponsionsurkunde zu bekommen. Indem Österreich ihm keinen Weg dazu eröffnet habe, sei er im Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt worden, berichtete die "Presse" am Montag. Er bekommt 1.000 Euro für seinen immateriellen Schaden.

EGMR gab Jsuabsolventen recht

Der Jurist hatte seinen Namen ändern lassen, weil er sich wegen dessen "orientalischer Herkunft" diskriminiert fühlte. Einen neuen, auf diesen geänderten Namen ausgestellten Nachweis seiner Graduierung bekam er von seiner Universität nicht, und zwar mangels Rechtsgrundlage. Der Mann beschwerte sich und scheiterte bei Österreichs Gerichten. Der EGMR gab ihm nun recht: Es gebe Situationen, die eine Vorlage der Sponsionsurkunde erforderten, etwa die Zulassung als Rechtsanwaltsanwärter.

(APA/Red)

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