Jener Mann, der am Freitag seine ehemalige Lebensgefährtin (39)in Feldkirch mit mehreren Messerstichen verletzt haben soll, bleibt bis auf Weiteres im Vaduzer Landesgefängnis in Untersuchungshaft. Ob das Strafverfahren in Liechtenstein oder Vorarlberg durchgeführt wird, ist noch offen. Wir erwarten in den nächsten Tagen das formelle Auslieferungsersuchen aus Österreich. Liegt dieses vor, kann der Verdächtige dazu befragt werden, sagt Robert Wallner, Leiter der Staatsanwaltschaft Vaduz.
Strafdrohung wie in Österreich
Gemäß den Bestimmungen des liechtensteinischen Rechtshilfegesetzes darf ein Landesangehöriger nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung ausgeliefert werden. Tut er das nicht, wäre die Vaduzer Anklagebehörde für den Fall zuständig. An der Strafdrohung beispielsweise im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes würde das nichts ändern. Auch die Rechtsordnung in Liechtenstein sieht für ein derartiges Delikt zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor. Wie berichtet, soll der 46-Jährige im Zuge eines Streits drei Mal auf seine ehemalige Lebensgefährtin eingestochen haben.
Nach der Bluttat gelang dem Mann trotz Alarmfahndung die Flucht über die Grenze nach Liechtenstein. Dort stellte er sich wenig später den Behörden. Die 39-jährige Frau sie konnte noch selbst die Rettung rufen erlitt lebensgefährliche Verletzungen im Brustbereich. Nach einer mehrstündigen Notoperation konnten die Ärzte ihren Zustand stabilisieren. Gegen den Tatverdächtigen wird wegen versuchten Mordes ermittelt.
Auslieferung von Landesangehörigen aus Liechtenstein
Ein Landesangehöriger darf erst dann an einen anderen Staat ausgeliefert oder zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung übergeben werden, wenn er nach Belehrung über die Folgen seiner Erklärung ausdrücklich seine Zustimmung erteilt. Hierüber ist ein gerichtliches Protokoll zu errichten. Die erteilte Zustimmung kann bis zur Anordnung der Übergabe widerrufen werden.