Die Staatsanwaltschaft hat zudem drei Expertisen beauftragt. Es handelt sich dabei um ein gerichtsmedizinisches, ein psychiatrisch-neurologisches und ein toxikologisches Gutachten, teilte Karl Wurzer von der Anklagebehörde in St. Pölten auf Anfrage mit. Die Verhängung der U-Haft über den Beschuldigten wurde ebenfalls beantragt.
Dem 26-Jährigen wird der Polizei zufolge zur Last gelegt, am Heiligen Abend einen 46 Jahre alten Mann aus Krems und einen 18-Jährigen aus Wien verletzt zu haben. Das Klappmesser wurde sichergestellt. Die Opfer gaben an, plötzlich und unerwartet attackiert worden zu sein. Der Beschuldigte wurde festgenommen und in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Er ist Polizeiangaben zufolge vermutlich psychisch krank.
Der 26-jährige Wiener, der am Heiligen Abend in einem Zug in St. Valentin (Bezirk Amstetten) zwei Fahrgäste mit einem Klappmesser attackiert und am Hals verletzt haben soll, ist seit dem Stefanitag in vorläufiger Anhaltung. Der Beschluss des Journalrichters sei rechtskräftig, teilte Karl Wurzer von der Staatsanwaltschaft St. Pölten mit.
U-Haft sei deshalb nicht verhängt worden, weil davon auszugehen sei, dass beim 26-Jährigen eine psychische Erkrankung im Sinne von Paragraf 21 StGB vorliege, erläuterte Wurzer. Der Beschuldigte werde demnach während des Ermittlungsverfahrens in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Die Staatsanwaltschaft habe ein gerichtsmedizinisches, ein psychiatrisch-neurologisches und ein toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben, teilte der Sprecher zudem mit.
(APA/Red)